»Die Trennung in ›unverheiratet‹ und ›verheiratet‹ ist nicht ausreichend, weil dies den Familienstand ungenau beschreibt. ›Ledig‹ bedeutet zum Beispiel, dass eine Person noch nie verheiratet war. Diese Information geht aus ›unverheiratet‹ aber nicht hervor. War jemand einmal verheiratet, muss das Standesamt im Falle einer erneuten Eheschließung prüfen, ob die Scheidung der vorherigen Ehe ordnungsgemäß erfolgt ist. Diese Begriffe hat der Gesetzgeber auch nicht frei erfunden, sie haben einen historischen Kontext in der deutschen Sprache und wurden lediglich bei der Formulierung des Bürgerlichen Gesetzbuches weiterverwendet.«Gerhard Benedikt, Leiter des Heiratsbüros im Standesamt München.
Rätsel des Alltags
Warum akzeptieren Behörden nicht einfach die Angabe »verheiratet« oder »unverheiratet«, sondern unterscheiden zwischen »ledig«, »verheiratet«, »geschieden« und »verwitwet«?