»Der Reisepass hat ja mehrere Funktionen: Zum einen klärt er die Identität einer Person, zum anderen berechtigt er den Inhaber zur Rückkehr in den Staat, der den Reisepass ausgestellt hat. Tritt zum Beispiel der Fall ein, dass ein Reisender sich in einem Land aufhält, obwohl sein Urlaubs- oder Besucher-Visum ungültig ist, soll durch die sechsmonatige Pufferzeit eine zwangsweise Rückführung nicht aufgrund des abgelaufenen Reisepasses erschwert werden.«Dirk Inger, Pressesprecher im Bundesinnenministerium, Berlin.
Rätsel des Alltags
Warum darf man in manche Länder nur reisen, wenn der Pass noch mindestens sechs Monate nach der Rückreise gültig ist?