Blindes Vertrauen

Geschenkpapier wiederzuverwenden, spart Geld und schont die Umwelt. Aber auch eine scheußliche Verpackung will man irgendwann loswerden. Darf man das für ein Geschenk an einen blinden Freund benützen?

»Ich hebe Geschenkpapier von Geschenken, die ich bekomme, immer auf, um es wiederzuverwenden. Als ich neulich ein Geschenk für eine blinde Freundin einpacken wollte, dachte ich mir, ich könnte ja ein hässliches Papier nehmen, das schon seit Jahren in der Schublade liegt, weil sie es eh nicht sieht. Ich habe es dann doch nicht getan, aber wäre es falsch gewesen?« Ursula S., München

Das Argument, ein Geschenk für eine blinde Freundin könne man auch in hässliches Papier einpacken, weil sie es ohnehin nicht sieht, ist in sich logisch. Zudem dient es der Umwelt, weil auf diese Weise etwas wiederverwendet werden kann, was sonst im Müll landen würde. Dennoch stößt man sich daran. Warum?

Ich glaube, es ist der Aspekt der Täuschung, der den Ausschlag gibt. Durch das Einpacken signalisieren Sie Ihrer Freundin, dass Sie das Geschenk speziell für sie schön gemacht haben. Das aber ist nicht der Fall. Und darüber täuschen Sie. Man kann sich vier Szenarien vorstellen: Einmal, wie Ihre Freundin in der Runde der Geburtstagsgäste das Geschenk auspackt und alle etwas betreten zu Boden blicken, weil die Freundin die geschmacklosen Farbkombinationen in ihren Händen nicht bemerkt. In dieser öffentlichen Bloßstellung offenbart sich die Täuschung. Im zweiten Fall sind Sie bei der Übergabe nur zu zweit, da entfällt die öffentliche Bloßstellung, die zugrunde liegende Täuschung bleibt jedoch gleich. Was sogar in der dritten Variante gilt: wenn niemand beim Auspacken dabei ist.

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Das ändert sich erst beim vierten Szenario, in dem Sie Ihrer Freundin offen sagen, dass Sie ein altes hässliches Papier genommen haben, weil sie es ja eh nicht sieht. Dieses Offenlegen ist nun gewissermaßen die Umkehrung der Täuschung, der gleiche Inhalt von der anderen Seite, das Positiv dessen, was Sie bei der Täuschung negativ verheimlichen. Wenn Sie dieses Positiv ablehnen, weil Sie es zum einen als verletzend, zum anderen als peinlich für sich selbst empfinden, dann sollten Sie auch das heimliche Negativ nicht verwenden.

Die Abfolge dieser Szenarien fördert den Unwertsgehalt der Täuschung klar zutage: Er überwiegt den Wert der Umweltschonung bei Weitem. Deshalb wäre es falsch gewesen, das hässliche Papier zu verwenden.

 

Literatur:

Bei der Überlegung, die Täuschung offen zu legen, um deren Unwertsgehalt zu erkennen, handelt es sich um eine Spiegelung. Die Idee, unklare Situationen durch Spiegelungen zu klären, verdanke ich dem Münchner Rechtsphilosophen Lothar Philipps, der leider letztes Jahr verstorben ist. Ihm zu Ehren habe ich vorgeschlagen, diese Methode »Philipps’sche Spiegelung« zu nennen.

Lothar Philipps hat Spiegelungen, ohne ihnen eine spezielle Arbeit zu widmen, in verschiedenen Aufsätzen behandelt. Beispielsweise in:

Eine juristische Datenbank für Probleme und Argumente. In: Arthur Kaufmann, Ernst-Joachim Mestmäcker, Hans F. Zacher (Hrsg.), Rechtsstaat und Menschenwürde. Festschrift für Werner Maihofer zum 70. Geburtstag, Verlag Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1988, S. 355-369

Strafrechtsprobleme in der Ästhetik des Kriminalromans. In: Heike Jung (Hrsg.), Das Recht und die schönen Künste, Heinz Müller-Dietz zum 65. Geburtstag, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1998, S. 189-203 dort mit weiteren Nachweisen zur Theorie der Symmetrie bei Fn. 3 und 4

Täter und Teilnahme, Versuch und Irrtum. Ein Modell für die rechtswissenschaftliche Analyse. In: Rechtstheorie Bd. 5 (1974), S. 129-146

Ein Verzeichnis seiner Schriften findet sich als Anhang des von Bernd Schünemann, Marie-Theres Tinnefeld und Roland Wittmann herausgegebenen Bandes »Gerechtigkeitswissenschaft - Kolloquium aus Anlass des 70. Geburtstags von Lothar Philipps« Berliner Wissenschafts-Verlag 2005

Vor einigen Jahren erschien ein Sammelband mit rechtslogischen Aufsätzen von Lothar Philipps: Endliche Rechtsbegriffe mit unendlichen Grenzen, Anthologia, Edition Weblaw, Bern 2012

Eine ausführlichere Darstellung der Philipps’schen Spiegelung findet sich im Kapitel »Was du nicht willst... Die Goldene Regel und ihre Schwächen« in meinem Buch »Nachdenken über Moral. Gewissensfragen auf den Grund gegangen«, Fischer Verlag 2012 auf S. 144ff.

Lothar Philipps hat darauf reagiert in einer Besprechung: »Regeln der Moral – Gedanken zu einem Buch von Rainer Erlinger«, Jusletter online 25. Februar 2013 Edition Weblaw, in der er vorschlägt, die nach ihm benannte Spiegelung besser nach Robert Musil zu benennen, der in der Prosasammlung »Nachlass zu Lebzeiten« Überlegungen zu spiegelbildlich angeordneten Situationen in Romanen und im Leben angestellt hat.