Oh je, dachte ich beim Lesen. Das – vorsichtig ausgedrückt – Optimieren von Gebühren- oder Steuerzahlungen stellt meist keinen Hort moralischer Erbauung dar. Daneben gehört die Frage zu denen, die man anhand von gesetzlichen Bestimmungen »technisch« lösen muss, und am Ende stehe ich wieder als Miesepeter da, der anscheinend die größte Freude daran hat, aus kleinlichster Prinzipienreiterei alles zu verbieten, auch wenn es nur um Cent-Beträge geht. Weil aber diese Frage von einer ganzen Reihe von Lesern kam, wollte ich mich nicht drücken.
Und siehe da: In der Straßenverkehrsordnung, die auch das Parken an Parkscheinautomaten regelt, findet sich nichts, was Ihrem Tun entgegensteht. Wer im entsprechenden Bereich sein Auto abstellen will, benötigt einen Parkschein für die Parkzeit, woher auch immer er ihn bekommen hat. Ebenso äußerte sich auf Nachfrage die zuständige Behörde.So weit das Rechtstechnische, nur: Ist es deshalb auch moralisch richtig? Kann es in Ordnung sein, seinen Porsche 911 mit quietschenden Reifen auf den Parkplatz zu bugsieren, dank des Resttickets legal einen Euro zu sparen, den die Gemeinde sonst eingenommen hätte, und nebenan stehen Schüler mit langen Gesichtern vor der aus Kostengründen geschlossenen Stadtbibliothek?
Man sollte sich vor der Macht der Bilder hüten. Das provokante Beispiel zeigt einen Kontrast, aber deshalb noch lange keinen ursächlichen Zusammenhang im Sinne eines vorwerfbaren Verhaltens. Natürlich ist es ein Skandal, wenn an der Bildung gespart wird. Trotzdem gilt die Parkberechtigung unabhängig vom Auto eine bestimmte Zeit. Natürlich kann man sie wegwerfen und eine neue lösen. Natürlich hat die Stadt dann einen Euro mehr. Doch entspricht das eher einer Spende, die Legitimität steigert es nicht. Also: Das Problem der leeren öffentlichen Kassen muss gelöst werden, dennoch können Sie in diesem Fall guten Gewissens das kleine Geschenk genießen.
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