Die Frage, was in einer Kultstätte zulässig ist und was nicht, scheint mir generell höchst subjektiv, um nicht zu sagen willkürlich geregelt. Das Opfern von Jungfrauen galt in vielen – auch abendländischen – Kulturen als zutiefst religiöse Handlung; in einer christlichen Kirche würde man es heute eher als unpassend ansehen. Ausgelassene orgienhafte Feiern mit Alkohol- und Drogenkonsum, wie sie aus der Antike bekannt sind, lehnen die meisten Glaubensgemeinschaften derzeit in ihren Gebetsräumen ab. Sobald es jedoch eine von ihnen als angemessen empfände, stünde dem nichts entgegen. Sieht man von so etwas wie Jungfrauenopfern einmal ab, geht es allein darum, was die Gläubigen in ihrer Gemeinschaft oder Überlieferung wollen.
Insoweit liegt der Mahner mit seiner Grundannahme richtig: Im Gegensatz zu Katzen, die der Prophet Mohammed sehr geschätzt haben soll, gelten Hunde im Islam als unrein und dürfen in keine Moschee. In den Hadithen, den mündlichen Überlieferungen des Propheten, findet sich der Spruch: »Die Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Hund oder eine bildliche Darstellung befindet.« Anders sehen das offenbar die meisten Christen. In ihren Sakralräumen finden sich nicht nur unzählige Gottesbilder, man kennt auch Tiersegnungen, und der Heilige Franziskus soll zu den Vögeln, Fischen und anderem Getier gepredigt haben; von einer Unterscheidung zwischen Hunden und Katzen ist nichts überliefert. Dementsprechend teilten beide großen christlichen Kirchen auf Anfrage mit, dass gegen Hunde im Gotteshaus aus ihrer Sicht nichts spreche, solange sie die Andacht nicht störten. Es gibt hier kein allgemeines Richtig oder Falsch, nur eines scheint klar: Der Herr, der Sie ansprach, irrt. Er nimmt eine unzulässige Verallgemeinerung vor. Was in einer Moschee als erwünscht oder verpönt gilt, ist es noch lange nicht in einer Kirche – und umgekehrt. Mag dem Außenstehenden auch hier wie dort so manches eher seltsam erscheinen.
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