Die Gewissensfrage

Darf man bei einer Essenseinladung für einen Gast eine Extrawurst braten, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen? Und darf man den übrigen Gästen dieses Spezialgericht vorenthalten?

»Mein Mann wurde am Herzen operiert, und seither habe ich den Speiseplan umgestellt, wir ernähren uns sehr fettarm. Gebe ich nun eine Einladung, versuche ich immer sowohl unseren Gästen als auch meinem Mann gerecht zu werden, und bringe von allem etwas auf den Tisch. Leider stürzen sich unsere Gäste dann auf die fettarmen Produkte, und für meinen Mann bleibt nicht allzu viel übrig. Ist es unhöflich, für meinen Mann einen eigenen Teller zu richten und den Gästen die fettarme Kost vorzuenthalten? Oder soll ich gleich nur noch für alle servieren, was für meinen Mann gut ist?«  Karin B., Limburg

Bekanntermaßen werde ich nicht müde, hier und anderswo zu betonen, wie sehr es einer Körperverletzung gleichkommt, jemandem ungefragt Knoblauch vorzusetzen. Aufmerksame Zeitgenossen schließen daraus – zu Recht –, dass ich den nur ungern esse, zudem vertrage ich ihn schlecht; und sie bereiten, wenn ich zu Gast bin, etwas ohne Knoblauch zu. Falls ein Gericht auf dem Speiseplan steht, von dem der Koch glaubt, darin müsse Knoblauch enthalten sein, »sonst schmeckt es doch nicht«, gibt es bei netten Gastgebern für mich in einem zweiten, kleinen Topf: dasselbe Gericht ohne Kontamination. So zumindest die Theorie. Denn auch in meinem Fall stürzt sich oft die Hälfte der Gäste auf den knoblauchfreien Topf. Verständlicherweise, denn warum sollte nur ich es anstreben, Körperverletzungen zu entrinnen? Andererseits bleibt dann manchmal tatsächlich nicht genug von der kleinen Sondercharge, und ich gehe, obwohl sie mir zugedacht war, leer oder halb leer aus.

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Und damit wären wir bei Ihrer Frage: Für Ihren Mann stellt es tatsächlich so etwas wie eine Körperverletzung dar, ihm die für seinen Körper geeignete Kost vorzuenthalten. Insofern ist es keinesfalls unhöflich, für ihn einen eigenen, ihm vorbehaltenen Teil zu richten. Im Gegenteil, ich erachte das sogar als geboten. Es sei denn, Ihr Mann freut sich über die »Notsituation«, in der er, als Ausnahme zur Feier des Tages und der Gäste wohl vertretbar, wie früher fettreiches Essen bekommt. Eher halte ich es umgekehrt für unhöflich, fast rücksichtslos, wenn sich die Gäste ungehemmt am speziellen Essen Ihres Mannes bedienen, ohne nachzufragen, ob es denn für ihn noch reicht.

Wenn Sie es so handhaben, besteht streng genommen auch kein Grund, für alle fettarm zu kochen; obwohl es den Gästen tatsächlich bestimmt nicht schadet und ihnen – hoffentlich – zudem zeigt, wie gut das schmecken kann – ganz so wie knoblauchfreies Essen, bei dem der Knollengeschmack nicht alles zudeckt! Deshalb können und sollten Sie ruhig auch weiterhin Ihren Gästen davon als Alternative anbieten, nur eben so, dass Ihr Mann vorab auf jeden Fall genug davon erhält. Und das gilt unabhängig davon, ob ich Knoblauch mag oder nicht.

Illustration: Marc Herold