Die Gewissensfrage

Darf man sich einen Spaß daraus machen zu beobachten, was im Nachbarhaus vor sich geht? Sind die Leute selbst Schuld, wenn sie keine Gardinen vorziehen?

»Von meinem Fenster aus sehe ich mir gern Szenen im Haus gegenüber an. Ein älterer Herr vor dem Fernseher, der ständig hustet, eine junge Frau, die morgens Fitnesstraining macht, oder ein Herr, der leicht bekleidet in seiner Wohnung zu einem Diskoblitzer tanzt. Ist es unmoralisch, mich daran zu erfreuen? Lädt nicht, wer seine Gardinen nicht zuzieht, dazu ein, zuzusehen?« Gitta M. Wolfsburg

Wenn man aus dem Fenster schaut und gegenüber bewegt sich etwas, sieht man unwillkürlich hin. Das ist nicht nur vollkommen unbedenklich, sondern ein sinnvoller Reflex aus Urzeiten, der es unseren Ahnen ermöglichte, herannahende Säbelzahntiger rechtzeitig zu bemerken. Nur sobald man festgestellt hat, dass kein Säbelzahntiger naht und kein Mord geschieht wie in Alfred Hitchcocks Das Fenster zum Hof, gelangt man an eine Grenze. Ob man die überschreitet, hängt von zwei Kriterien ab: Intensität und Intentionaliät. Wie stark und mit welcher Absicht nähert man sich der Sphäre des anderen?

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Es ist der Unterschied zwischen sehen und beobachten, schauen und spähen, ansehen und anstarren, hören und horchen, aufschnappen und belauschen, berühren und betasten, zufällig bemerken und geplant erforschen. Genau dazwischen liegt die Grenze zwischen dem Respektieren der Privatheit und ihrer Missachtung.

Zu behaupten, dass, wer seine Gardinen nicht zuzieht, zum Zusehen einlädt, beraubt die Menschen ihrer Freiheit. Es würde bedeuten, wer privat sein will, muss sich – zumindest visuell – einschließen, den Fremden aktiv abwehren. Im Gegensatz dazu sehe ich das Recht auf Privatheit nicht an Zäune und Barrieren angeknüpft, sondern am Menschen.

Wer sich in ein Restaurant oder Café setzt, weiß, dass er oder sie sich in die Öffentlichkeit begibt. Dennoch würde sich wohl fast jeder unwohl fühlen und zu recht dagegen verwahren, falls jemand am Nachbartisch fortwährend herüberstarrt und genau beobachtet, was man tut.

Und hier kommt noch hinzu, dass Ihre Nachbarn durch die Fenster zwar einsehbar sind, aber nicht in der Öffentlichkeit, sondern in ihrer Wohnung und damit eindeutig in einem privaten Bereich. Wer gern nach draußen sehen will statt auf Gardinen und Rollos hat deshalb noch lange nicht auf seine Privatheit verzichtet.

Literatur:

Wolfgang Schmale, Marie-Theres Tinnefeld, Privatheit im digitalen Zeitalter, Böhlau Verlag, Wien 2014

Samuel D. Warren & Louis D. Brandeis, The Right to Privacy, Harvard Law Review, Heft Nr. 5, Vol IV 1890
Online abrufbar hier

Beate Rössler, Der Wert des Privaten, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 2001

Raymond Geuss, Privatheit - Eine Genealogie, Suhrkamp Verlag, Frankfurt 2002

Wolfgang Sofsky, Verteidigung des Privaten, Verlag C.H.Beck , München 2007

Illustration: Serge Bloch