Kommt jetzt das »Leberkäse«-Verbot?

Vegane Fleischersatzprodukte sollen nach dem Willen des EU-Parlaments künftig nicht mehr »Wurst« oder »Schnitzel« heißen. Braucht dann auch der »Leberkäse« einen neuen Namen, der bekanntlich weder Leber noch Käse enthält? Unsere Kolumnistin klärt auf. 

Illustration: Serge Bloch

»Nun wurde verboten, vegane Speisen mit Begriffen zu bezeichnen, wie sie auch für fleischhaltige Speisen gebräuchlich sind. Dementsprechend müsste es auch ein Verbot für die Bezeichnung ›Leberkäse‹ geben, denn der enthält weder Leber noch Käse. Wann dürfen wir mir einem solchen Verbot rechnen? Beziehungsweise an wen könnte ich mich dies­bezüglich wenden?« Heribert A., Bremen

Halt, noch ist es nicht verboten – zwar stimmte am 8. Oktober im Europäischen Parlament eine Mehrheit für ein solches Gesetz, doch tritt dies erst in Kraft, wenn auch die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten dafür stimmt, und so weit ist es noch nicht. Aber ich bin auch jetzt schon absolut auf Ihrer Seite, was eine sanfte Bitterkeit über solche Regeln angeht. Bisher haben wir uns doch auch irgendwie durchgeschlagen. Es ist jedenfalls noch kein Gehirn über der womöglich überraschenden Erkenntnis explodiert, dass in Leberkäse kein Käse drin ist. Dass der Begriff sich nicht von Leber ableitet und auch nicht von Käse, sondern vermutlich von Laib (wie in Laib Brot) und Kas (bairisch für: essbare kompakte oder breiartige Masse), wissen Sie natürlich. Aber es geht bei diesen gesetzlichen Sprachregeln nicht um den Verbraucher, der vor etwaigen Enttäuschungen, Täuschungen bewahrt werden soll: Der betreffende Gesetzentwurf wurde von einer Abgeordneten der EVP-Fraktion mit dem Ziel eingebracht, die Fleischindustrie zu schützen, die man offenbar von veganen Würstchen bedroht glaubt. So wie die Milchindustrie schon seit 2013 geschützt wird, indem seither nur als »Milch« bezeichnet werden darf, was von einer Milchdrüse produziert wurde, also keinesfalls etwas aus Hafer oder Soja. Nur bei Kokosmilch wird eine Ausnahme gemacht. Und bei Sonnenmilch natürlich, aber wem schmeckt die schon.

Zu Ihrer Frage: Bei »Leberkäse« gibt es keinen Handlungsbedarf. Es ist längst geregelt, dass dieser Begriff außerhalb Bayerns, wo er als traditionell sozusagen geschützt ist, nur für Produkte verwendet werden darf, die tatsächlich Leber enthalten (ja, das gibt es!). Ansonsten ist für diese Brühwurstsorte die Bezeichnung »Bayerischer Leberkäse« oder »Fleischkäse« vorgeschrieben, wie mir die Pressestelle des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mitteilte. Aber vielleicht kümmern Sie sich um »Hamburger«?