Was tun gegen rücksichtslose Rennradfahrer?

Auf einem Fußweg nahe des Wohnorts eines Lesers dürfen auch Radfahrer fahren. Deren Raserei führt immer wieder zu Streit. Unsere Kolumnistin hat einen Bastel-Tipp, der Radfahrer zum Entschleunigen bringen dürfte.

Illustration: Serge Bloch

»Wir wohnen am Stadtrand von München. Ein Fußweg entlang eines Bachlaufs ist mit dem Schild ›Radfahrer frei‹ versehen. Leider nutzen viele Radfahrer den Weg als Rennstrecke. Direkt am Weg liegen der Ausgang eines Kinderspielplatzes sowie eine Hundewiese. Sowohl mit Kindern als auch mit Hunden kommt es regelmäßig zu Beinahe-Unfällen. Soweit ich weiß, bedeutet ›Radfahrer frei‹, dass Radfahrer dort nur in Schritt­geschwindigkeit und unter besonderer Rücksichtnahme fahren dürfen. Das scheint aber kaum jemand zu wissen. Ich habe mehrfach Streitigkeiten, sogar fast Handgreiflichkeiten zwischen Eltern, Hundebesitzern und Radfahrern erlebt. Ein Hilfegesuch bei der zuständigen Behörde der Stadt blieb ohne Ergebnis. In unserer Nachbarschaft wird überlegt, die Schilder eigenmächtig zu entfernen. Eine gute Idee?« Andreas L., München

Das Zusatzzeichen »Radfahrer frei« stellt immer eine Ergänzung zu anderen, an dieser Stelle geltenden Verkehrszeichen dar, etwa »Fußweg« oder »Einbahnstraße«, und besagt, dass Fahrradfahrer diese Straße oder diesen Teil der Straße benutzen dürfen. In Kombination mit einem Gehweg bedeutet »Radfahrer frei«, genau wie Sie schreiben, dass hier in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss. Der Radfahrer hat auf den Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Man muss aber schon sagen, dass dieses Schild optisch leicht missverständlich ist. Von alleine käme man nicht ohne Weiteres darauf, was es bedeutet. Das Wort »frei« erweckt leicht den Eindruck, der Radfahrer habe hier freie Fahrt, da diese Strecke zum Fahrradfahren ausdrücklich freigegeben wurde. So könnte man, wüsste man es nicht besser, dieses Schild als normal unterbelichteter Mensch, der kraft logischen Denkens Zeichen zu entschlüsseln versucht, deuten. Das wäre aber falsch! Obwohl die Kombination aus Fahrrad und »frei« klingt wie ein fröhlich zugerufenes »Nur zu!«, bedeutet es hier in Wahrheit: »Na gut, ausnahmsweise, aber vorsichtig!« Vielleicht lesen das hier ja einige der Durchraser. Vom eigenmächtigen Entfernen eines Verkehrsschildes muss Ihnen abgeraten werden, weil das eine Straftat wäre. Was Sie versuchen könnten, außer die zuständige Behörde weiter zu nerven, was sich an­gesichts dessen, was auf dem Spiel steht, natürlich lohnt: selbst gemachte Schilder aufstellen, die darauf hinweisen, dass hier Kinder spielen und Hunde frei laufen. Die Schilder dürfen nur nicht nach offiziellen Verkehrsschildern aussehen, das wäre verboten. Selbst gebastelte Hinweise sind zwar rechtlich nicht bindend, sondern stellen eher eine Bitte dar, aber im Zweifel würden die Fahrradfahrer dann vorsichtiger fahren. Jedenfalls hoffentlich.