Nach Angaben der amerikanischen Anwaltsvereinigung taucht in den USA bei einem Drittel aller Scheidungen das Wort »Facebook« in den Gerichtsakten auf. Details sind nicht bekannt. Liegt es daran, dass es Teil des Aktenkonvoluts ist, wenn Richter und Anwälte einander Facebook-Freundschaften antragen, um die Kommunikation während des Verfahrens zu erleichtern?
Vermutlich nicht. Die Gründe für das außerordentlich häufige Auftauchen des Wortes »Facebook« in Scheidungspapieren sind andere. Wir haben alle erdenklichen einmal zusammengetragen:
- Der Partner hat die Angewohnheit, fünf Jahre alte Urlaubsbilder von Ex-Freundinnen zu liken
- Der Partner neigt dazu, Fotos von selbst zubereitetem Essen zu posten (ist also offenbar im Jahr 2012 stecken geblieben und weiß nicht, dass es Instagram gibt)
- Der Partner postet Fotos von Restaurantessen, verzögert dadurch die gemeinsame Mahlzeit (»warte, das Licht stimmt nicht, ich brauche besseres Licht, sanfter, mehr Richtung Rembrandt«)
- Der Partner postet Fotos von Mahlzeiten, die er mit einer unbekannten Person eingenommen hat, während er angeblich seinem Bruder dabei helfen musste, die Hunde zum Trimmen zu bringen
- Der Partner hat Facebook-Aktien gekauft/hat versäumt, Facebook-Aktien zu kaufen (je nach Datum, zu dem die Scheidung eingereicht wurde)
- Der Partner hat leider Ähnlichkeit mit Mark Zuckerberg
- Der Partner ist nur bei StudiVZ
- Der Partner findet MySpace »praktischer als Facebook«
- Der Partner erzählt Nachbarn und Kollegen ab einem gewissen Alkoholisierungsgrad, er hätte »2002 ja auch so was wie Facebook in der Pipeline« gehabt, »nur besser«, »aber dann hab' ich Jutta kennen gelernt«, »na ja«, »den Rest könnt ihr euch ja vorstellen«
- Der Partner hat mehrere Fake-Accounts bei Facebook angemeldet, um gegen die von seinem Schwiegervater geteilten »Handelsblatt«-Links zu polemisieren
- Der Partner hat eine vierstellige Anzahl von Facebook-Freunden und schreibt jeden Abend, nach dem Gutenachtkuss, einen Post an alle, der mit den Worten „Guts Nächtle, Facies!" endet
- Der Partner arbeitet gar nicht »bei Facebook«, wie er beim Kennenlernen gesagt hat, sondern macht »bei der Arbeit Facebook«
- Der Partner verwendet bei all seinen Posts die Einstellung »Nur ich«
- Der Partner hat eine »geheime Gruppe« gegründet, die die Gruppenbeschreibung »Für alle, mit denen ich nicht verheiratet bin« hat
- Der Partner sagt immer noch »The Facebook«
- Der Partner liebt es, nach dem Geschlechtsakt Statusmeldungen bei Facebook zu posten. Und Bilder zerknautschter Betten mit der Bildunterschrift »!!!«
- Der Partner hat Akif Pirinçci abonniert
- Der Partner ist über 40 und hat ohne Ironie den Sticker mit der Regenbogenschweif-wedelnden Einhornkatze versandt
- Der Partner teilt regelmäßig ein Foto, auf dem steht: »Aufgrund der neuen AGB's in Facebook widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten (Texte, Fotos, persönliche Bilder, persönliche Daten) ...«
Allein der der letzte Punkt dürfte für 98 Prozent aller Scheidungen, in deren Akten das Wort »Facebook« vorkommt, verantwortlich sein.
Illustration: Eugenia Loli