»Aus rechtlichen Gründen ist es Pflicht, Urheber und Copyrighthalter zu nennen, wenn in einem Film Kunstwerke Dritter – beispielsweise Musikstücke – verwendet werden. Diese Nennungen erfolgen im Abspann dann eher weiter hinten, weil die primär an einem Film Beteiligten natürlich zuerst genannt werden möchten – auch um nicht Gefahr zu laufen, namentlich erst auf der Leinwand aufzutauchen, wenn die Hälfte des Publikums das Kino schon verlassen hat. Im Übrigen sind die Musiktitel nicht das Letzte, was genannt wird: Die Firmen, die die Technik geliefert haben, und der Pilot des Kamerahelikopters sind in der Regel noch später dran.« Gerrit Thies, Kurator der Nachlasssammlung, Deutsche Kinemathek, Berlin.
Rätsel des Alltags
Warum werden im Abspann eines Kinofilms die Musiktitel immer erst ganz am Schluss genannt?