Die Gewissensfrage

»Als ich vor Kurzem über den Viktualienmarkt ging, hörte ich dort einen Leierkastenmann den ›Badenweiler Marsch‹ orgeln. Auch bei Faschingsumzügen ist mir dieses Stück – Hitlers Lieblingsmarsch und seine Erkennungsmelodie – wiederholt aufgefallen. Deshalb meine Frage: Ist der ›Badenweiler Marsch‹ inzwischen rehabilitiert? Schließlich ist über den Komponisten Georg Fürst auf Anhieb nichts Nationalsozialistisches herauszufinden. Sollte man ähnlich strenge Maßstäbe anlegen wie an das Horst-Wessel-Lied? Oder ist der Marsch eher mit der Musik des Antisemiten Richard Wagner zu vergleichen, die zwar in Deutschland, nicht aber in Israel öffentlich gespielt werden kann?« MATTHIAS S., MÜNCHEN

Trotz berufsbedingt skeptischer Distanz zum Schöpfer der Sentenz »Nie sollst Du mich befragen!« gelangte auch ich beim Nachdenken über Ihre Frage zur Diskussion um Richard Wagner; neu belebt durch Daniel Barenboim, der 2001 bei einem Konzert in Jerusalem überraschend Passagen aus Tristan und Isolde aufführte. Dort vermengen sich allerdings zwei Aspekte: Der Antisemitismus Richard Wagners – inwieweit dies auch immer in der Musik Niederschlag gefunden haben mag – und die öffentlich zelebrierte Wagner-Verehrung durch Adolf Hitler. Da der Komponist des ›Badenweiler Marsches‹ ein unbeschriebenes Blatt darstellt, tritt bei ihm die theoretische Frage schärfer zutage: Kann »unbescholtene« Musik oder Kunst nachträglich durch etwas, was primär nicht mit ihrer Entstehung oder Aussage verknüpft ist, beeinflusst werden? Leider ist es auch hier nicht so einfach, denn es kommen andere Gesichtspunkte hinzu: Der Marsch hat ein geringeres künstlerisches Gewicht als Wagners Werke. Dies hat Bedeutung, wollte man etwa Barenboims Argument übertragen, man solle den Nazis den Triumph nicht gönnen, indem man ihretwegen Wagner boykottiere. Daneben liegt ein Marsch auch, worauf der Berliner Musikwissenschaftler Michael Custodis hinweist, von seiner militärischen Natur her nicht fern vom Faschismus mit seiner Vorliebe für Uniformen und Aufmärsche und war deshalb leicht zu vereinnahmen. Dies geschah nahezu vollständig: Mittels Polizeiverordnung wurde die ursprünglich unverfängliche Melodie des Königlich Bayerischen Infanterie-Leibregiments exklusiv für Auftritte Hitlers reserviert. Kann nun diese massive, auch medial verbreitete Vereinnahmung das Musikstück verändern? Gemäß der Rezeptionsästhetik, der zufolge ein Kunstwerk auch durch den Betrachter oder Hörer bestimmt wird, wäre das denkbar. Jedoch auch wenn man diese Deutung ablehnt, weil man etwa dem Werk mehr eigene Subjektqualität zuerkennt, geht es dennoch an ihm nicht spurlos vor-über, wenn es fortan in anderem Kontext wahrgenommen wird. Zugespitzt ließe sich formulieren, dass die ehemals weiße Weste der Musik nicht mehr weiß ist, sondern mit braunem Dreck beschmiert; und wenn man putzt und reibt, bleibt dennoch ein brauner Fleck. Das prägnante Bild gibt auch zu denken, denn ein Fleck, der nicht mehr abgeht, hätte dann doch die Substanz verändert – und je schwächer die Substanz, umso stärker die Veränderung. Auf jeden Fall aber ist eines geschehen: Am Badenweiler Marsch klebt die Assoziation mit der nationalsozialistischen Propaganda und wirkt in den Köpfen der Zuhörer. Das wiederum eröffnet Missbrauchsmöglichkeiten durch rechte Kreise. Eine Entmystifizierung durch unbefangenen Gebrauch scheint mir unsicher, deshalb sehe ich dort, bei der Missbrauchsgefahr und der Wirkung in den Köpfen die Gründe, warum man meiner Ansicht nach den Badenweiler Marsch – mag er selbst vielleicht auch harmlos sein – nach wie vor nicht unbedenklich spielen kann.