Die Gewissensfrage

»Seit Jahren benutze ich bei der S-Bahn die so genannte Grüne Karte, die etwa 20 Euro billiger ist als die normale Monatskarte. Sie gilt ab 9 Uhr. Da ich erst um 9.30 Uhr im Büro sein muss, war das bisher kein Problem. Nun wurde der Fahrplan geändert: Meine S-Bahn fährt statt um 9.02 Uhr um 8.53 Uhr ab, die nächste 40 Minuten später. Ich benütze aber weiterhin die Grüne Karte, weil die S-Bahn selten pünktlich kommt, im Schnitt fünf Minuten zu spät. Rechtlich gesehen fahre ich vor neun eindeutig schwarz. Bin ich aber moralisch nicht im Recht? Im Laufe meines Pendler-Daseins habe ich schon so viele Minuten und Stunden durch ausgefallene und zu spät gekommene S-Bahnen verloren. Und durch ein paar Minuten im Grenzbereich vor neun Uhr entsteht dem MVV ja auch kein Schaden, oder?« DANIEL A., EBENHAUSEN

Eigentlich lässt sich diese Frage sehr kurz beantworten: Sie fahren schwarz, das ist falsch, sogar eine Straftat. So weit alles klar, doch führen Sie moralische Gründe an, um den Verstoß zu rechtfertigen.Als Erstes: Können das die in den Jahren verlorenen Minuten aufwiegen? Ich finde nicht, selbst wenn sie sich im Laufe eines Pendler-Lebens zu einem beachtlichen Berg aufsummieren. Heimliche Privataufrechnungen sind, weil einseitig, immer problematisch. Der andere hat kein Mitspracherecht, und wären sie objektiv berechtigt, müssten sie nicht heimlich sein.Zum Zweiten die aktuelle Verspätung: Ab einer bestimmten Länge erledigt sich das Problem von selbst. Aber, so meinen Sie wohl, bei fünf oder gar sechs Minuten Verspätung dreht es sich am Ende nur noch um Sekunden. Richtig, und diese Sekunden fahren Sie schwarz. Das halten Sie vielleicht für pingelig, aber exakte Zeitgrenzen sind durchaus sinnvoll. Sie wollen offensichtlich die Regelung »ab ungefähr neun Uhr«; akzeptieren Sie dann auch um 9.02 ein Bußgeld, das man Ihnen mit der Begründung aufbrummt, die zwei Minuten seien noch »im Grenzbereich« zum Regelverstoß?Zu guter Letzt: Sie können nun der Meinung sein, die Unschärfe im Grenzbereich vertreten zu können. Aber, und das scheint mir das Wichtigste bei Ihrer Frage: In diesem Fall leben Sie mit dem Risiko, erwischt zu werden, und müssen dann auch die Strafe klaglos akzeptieren. Die ist sozusagen die Kehrseite der Freiheitsmedaille und in Ihrer persönlichen Entscheidung mit enthalten.