Ein Hundeleben fürs Hundeleben

Wenn eine Freundin ihrem Mann am Sterbebett verspricht, sich um seinen Jagdhund zu kümmern: Wie stark ist sie daran gebunden?

»Eine Freundin hat ihrem Mann am Sterbebett versprochen, sich um seinen großen Jagdhund zu kümmern und ihn nicht in andere Hände zu geben. Das Tier braucht viel Bewegung und Zuwendung und bindet unsere Freundin sehr, also sind kein Auswärtsaufenthalt und keine Reise mehr möglich. Welchen Stellenwert hat das Versprechen gegenüber den Bedürfnissen der Frau?« Gerald F., Münster

Versprechen am Sterbebett beinhalten eine Reihe von Problemen. Neben der grundsätzlichen Frage, worauf die Bindung beruht, wenn der Empfänger des Versprechens nicht mehr lebt, gibt es keine Möglichkeit mehr, es zu lösen; wenn sich etwa die Umstände so geändert haben, dass ein Festhalten nicht mehr zumutbar ist. Hinzu kommt, dass am Sterbebett ein gewaltiger Druck auf diejenigen entsteht, die etwas versprechen sollen. Das Argument des leichteren Sterbens und die Ausnahmesituation können die Betroffenen geradezu zwingen, ein Versprechen abzugeben, das sie sonst nie eingingen.

Das Hauptproblem aber sehe ich darin, dass diese Versprechen das Leben der Weiterlebenden beschränken – zugunsten eines Toten. Der Sterbende setzt seine Wünsche auf Kosten der Weiterlebenden durch, man könnte sogar behaupten, er versucht sein Leben zu verlängern, indem er auf Teile des Lebens anderer zugreift.

Deshalb sollte man denjenigen, die ein solches Versprechen eingegangen sind, zumindest ein Recht zur Umdeutung zugestehen. Hier etwa dergestalt, dass der Kern erhalten bleibt: dafür zu sorgen, dass es dem Hund gut geht. Wie das aber genau ablaufen soll, darf den Umständen angepasst werden. Wenn die Witwe durch den Hund in ihrem Leben über Gebühr eingeschränkt wird, sollte sie ihn vielleicht nicht einfach im nächsten Tierheim abgeben. Sie muss aber die Möglichkeit haben, ihr Leben ohne zu große Einschränkungen weiterzuleben.

Zum Beispiel indem sie einen guten Platz für den Hund sucht. Womöglich sogar einen Platz, der seinen Bedürfnissen als Jagdhund besser gerecht wird. Das Versprechen sollte schließlich dem Hund dienen und – hoffentlich – nicht primär die Frau belasten. Sollte das der Fall sein, hielte ich die Zusicherung ohnehin nicht für bindend.

Literatur:

Eine gute Studie über philosophische Fragen rund um das Thema Versprechen bietet das gut lesbare Buch „Versprechen und Verpflichten“ von Norbert Anwander, Mentis Verlag, Paderborn 2008.

Auf das Problem der „Versprechen am Sterbebett“, insbesondere die Begründung der moralischen Verpflichtung, sein Versprechen gegenüber einem Toten zu halten, geht Anwander auf den Seiten 221 bis 227 vertieft ein. Mit der Problematik der erzwungenen Versprechen beschäftigt er sich in Abschnitt „2.3 Absichtlich, aber nicht freiwillig“ auf den Seiten 44 – 53.

John Searle, Sprechakte. Ein sprachphilosophischer Essay. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1971, S. 84 – 99

T. Gloyna, Versprechen, in: Joachim Ritter, Karlfried Gründer (Hrsg.), Historisches Wöterbuch der Philosophie, Schwabe Verlag, Basel, Band 11, 2001, Spalte 904 – 910

Illustration: Serge Bloch