Einladung leichtgemacht

Wenn man einem Freund ein Getränk ausgegeben hat: Darf dieser sich dann mit einem Sauna-Gutschein revanchieren, den er bereits besaß?

»Als neulich ein Freund nicht genügend Geld dabei hatte, habe ich seine Getränke bezahlt, unter der Vereinbarung, dass er mich bei nächster Gelegenheit zu etwas einlädt. Nun wollen wir in die Sauna gehen, und er will mich einladen. Da er noch Gutscheine dafür hat, hat er allerdings keine Ausgaben. Ich finde, dass das nicht als ›Rückzahlung‹ gilt. Aber habe ich recht?« Gero Z., München

Aristoteles unterschied drei Arten der Freundschaft: die Nutzfreundschaft, die Lustfreundschaft und die echte oder Tugendfreundschaft, und überlegte, wonach in diesen Freundschaften gegenseitige Wohltaten bewertet werden sollten. Er meinte, bei einer Freundschaft, die auf Nutzen beruht, sollte sinnvollerweise auch der Nutzen für den Empfänger der richtige Maßstab sein. In diesem Fall wäre alles in Ordnung, denn für Ihre Einladung werden Sie eingeladen; was das Ihren Freund kostet, ist unbeachtlich.

Nun sind Sie darüber enttäuscht, Sie wollen die Freundschaft also nicht nach dem Nutzen ausrichten. Das könnte positiv sein, denn bei einer echten oder Tugendfreundschaft soll laut Aristoteles das Maß nicht der Nutzen, sondern die Absicht des Gebenden sein, denn bei der Tugend und dem Charakter sei das Entscheidende eben die Absicht. An dieser Absicht, Gutes zu geben, zweifeln Sie womöglich, wenn Ihr Freund etwas mit einem Gutschein zurückgibt, es ihn also nichts kostet.

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Allerdings gehört zu einer echten Freundschaft mehr als die Erwartung, dass sich der Freund anstrengt und etwas für Sie ausgibt. Denn Aristoteles stellt ausdrücklich klar, dass es – anders als bei der Nutzfreundschaft, die dazu neigt – bei einer echten Freundschaft keine Vorwürfe gibt. Denn die echte oder Tugendfreundschaft zeichne sich dadurch aus, dass man dem anderen Gutes tun will und darin wetteifert, statt die Gegenleistung zu beäugen.

Das eigentliche Problem liegt daher früher: Bei einer echten Freundschaft hätte es keine explizite Vereinbarung einer Gegeneinladung gegeben, als Sie die Getränke bezahlten. Und wenn Sie bei der Bewertung der Gegeneinladung auf den Aufwand oder Schaden Ihres Freundes abstellen, müsste man dafür fast den Begriff »Schadensfreundschaft« prägen.

Literatur: 

Aristoteles, Nikomachische Ethik

XIII. Buch, 1. Kapitel (1155a 27)
»Unter Freunden bedarf es keiner Gerechtigkeit, wohl aber brauchen die Gerechten die Freundschaft und das Freundschaftliche gilt als das Gerechteste innerhalb des Gerechten.«

Zur Frage, wie man die Gegenleistung für einen Freundschaftsdienst bemisst (1163a 10ff.):
»Hier entsteht der Zweifel, ob man die Gegenleistung nach dem Nutzen, den die Leistung für den Empfänger hatte, bemessen und einrichten soll, oder nach dem Werte, den die Leistung für den Geber hatte. Denn die Empfänger verkleinern die Sache und wollen nur solches erhalten haben, was für die Geber ein kleines war, und was man auch von anderen hätte haben können. Die Geber aber wollen umgekehrt das höchste ihnen mögliche geleistet haben, was kein anderer gekonnt hätte, und das in Gefahren und gefährlichen Bedrängnissen. Sollte nun, da es sich um eine Interessenfreundschaft handelt, nicht der Nutzen, den die Leistung für den Empfänger hatte, der richtige Maßstab sein? Er ist ja der Bedürftige und der andere hilft seinem Bedürfnisse in der Meinung ab, daß er gleiches dafür empfangen werde. Die Hülfe ist also so groß geworden als der Nutzen des Empfängers, und so hat er dem Geber soviel zu vergelten, als er Hülfe erfahren, oder auch mehr, da dies sittlich schöner ist. Bei Freundschaften, die auf der Tugend beruhen, gibt es keine Klagen und gilt als Maßstab die Absicht des Gebers. Denn bei der Tugend und Sittlichkeit liegt das Entscheidende in der Absicht.«

Allgemein zur Gegenleistung für einen Freundschaftsdienst siehe das 15. Kapitel des VIII. Buches (1162a 34ff.)

Online nachzulesen bei Projekt Gutenberg: In der Übersetzung von Eugen Rolfes (ursprünglich Felix Meiner Verlag, Leipzig 1911)

Illustration: Serge Bloch