Das sollte nicht schwer sein, dachte ich. Da heißt es nur das Verbot in den einschlägigen Bestimmungen heraussuchen. Also machte ich mich daran, die Beförderungsbedingungen der Bahn durchzuarbeiten, um einen Satz zu finden, der vielleicht so lauten könnte: »Eine Fahrkarte wird entwertet durch die Fahrt, zu der sie berechtigt.« Damit, so mein Plan, könnte ich Ihnen nachweisen, warum Sie die Fahrkarte nicht zweimal verwenden dürfen. Zu meiner Überraschung habe ich nichts dergleichen gefunden. Sollte es also doch erlaubt sein? Nun hat das Durchforsten von mehr als hundert Seiten mäßig unterhaltsamer Bestimmungen nicht nur etwas ausgesprochen Ermüdendes, sondern nahezu Meditatives. Und dabei wurde mir klar: Es ist völlig gleichgültig, ob ich den Satz überlesen habe, ob er in dem Regelwerk auftaucht oder nicht. Auf der Ebene, die uns hier interessiert, gilt er unabhängig davon.Die Situation stellt sich doch denkbar einfach dar: Sie wollen gefahren werden, die Bahn befördert Sie, dafür zahlen Sie den Fahrpreis und Schluss. Alles weitere, Fahrkarte, Kontrolle, Entwertung, Tarifbestimmungen und so fort, ändert an diesem Grundprinzip nichts, es dient nur seiner Durchsetzung und Überprüfbarkeit. Wie verhalten Sie sich, falls im Laden zufällig gerade niemand an der Kasse sitzt? Gehen Sie ohne Bezahlung raus? Wohl kaum. Wenn die Kassenkraft mal zur Toilette muss, bedeutet das nicht, dass man Ihnen den Einkauf gratis überlassen will. Ebenso wenig beabsichtigt die Bahn, Sie umsonst zu befördern, nur weil im Zug kein Kontrolleur erscheint. Und was stellen Sie mit der Fahrkarte an? Nun, für Ihr Gewissen sollte entscheidend sein, wie sie sich im Lichte der Moral darstellt. Und unter einer Morallampe würde auf ihr ein großes »Ungültig, weil bereits damit gefahren« aufleuchten. Damit haben wir die Lösung: Sie müssen keine »noch gültige« Fahrkarte wegwerfen, denn Gültigkeit hat sie nur im falschen Licht.
Die Gewissensfrage
»Ich fahre des Öfteren mit der Bahn in eine nahe gelegene Stadt. Bei der letzten Rückfahrt wurde ich nicht kontrolliert, meine Fahrkarte im Wert von neun Euro wurde also nicht entwertet. Kann ich jetzt diese Fahrkarte bei der nächsten Fahrt guten Gewissens wieder verwenden? Oder gilt dies bereits als ›Schwarzfahren‹? Ich bringe es nicht übers Herz, diese noch gültige Fahrkarte einfach wegzuwerfen.
SEBASTIAN F., OBERHAUSEN