Ringen ums Sitzen

Wie geht man mit Bahnfahrern um, die zwei Sitzplätze für sich beanspruchen? Dr. Dr. Rainer Erlinger ist für eine drastische Reaktion.

»In einem vollen Zug, es war Ferienende, saß auf einem Zweiersitz eine Dame allein. Ich bat sie, mich auf den Platz neben ihr durchzulassen. Sie sagte, als Vielfahrerin stehe ihr ein Platz mehr zu. Den brauche sie, um ihren Käse zu verspeisen – sie packte ihn dann aus und ver­steckte sich hinter ihrer Zeitung. Verdattert zog ich weiter, aber was hätte ich tun sollen?«
Jessica C., Frankfurt

Es gibt Sachen, die einen traurig machen. Dazu gehört etwas, auf das ich vor einiger Zeit gestoßen bin. Ihre Frage ist nämlich in den Beförderungsbedingungen der Bahn geregelt. Dort heißt es in Punkt 6, »Verhaltenspflichten der Reisenden«, gleich als Erstes: »Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen.«

Es könnte mich nun eher glücklich machen, wenn ich mich hier so einfach auf eine Regelung berufen kann. Unabhängig davon, dass man dann noch überlegen muss, ob diese Regelung sinnvoll ist und ihre Anwendung im vorliegenden Fall auch moralisch berechtigt. Was mich jedoch traurig macht, ist, dass es diesen Satz in den Beförderungsbedingungen überhaupt gibt. Relevant, also einer Regelung bedürftig, wird das nämlich erst dann, wenn nicht genug Sitzplätze vorhanden sind. Solange ein Zug halb leer ist, spricht wenig dagegen, sich etwas auszubreiten. Würde etwa in einem sonst leeren Waggon sich jemand auf obige Regelung berufen und darauf bestehen, direkt neben dem einzigen anderen Fahrgast zu sitzen, wäre das rechtmäßig, aber nicht berechtigt.

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Sobald aber die Sitzplätze knapp werden, ist der Inhalt der Regelung so selbstverständlich, dass ihre bloße Exis­tenz – so man sie nicht lediglich einem übereifrigen Bahnjuristen zu verdanken hat – auf eine relevante Zahl von Menschen schließen lässt, die glauben, sie hätten das Recht, auch dann mehr als einen Sitzplatz zu belegen, wenn andere Reisende die Plätze benötigen. Ihre Käseesserin scheint also keine so absurde Ausnahme darzustellen, wie man bei der Schilderung ihres befremdlichen Verhaltens annehmen möchte.

Was hätten Sie tun sollen? Die Dame irgendetwas zwischen höflich und bestimmt darauf hinweisen, dass sie für ihren Käse keinen Platz beanspruchen kann, und auf dem Platz bestehen. Nein, eigentlich ihr gehörig den Marsch blasen.

Quellen:

Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutsche Bahn AG (BB Personenverkehr)
Gültig vom 10. Dezember 2017 an

6. Verhaltenspflichten der Reisenden
6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten
Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -plätze oder Abteile/Plätze für schwerbehinderte Menschen sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen. In den Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC und C darf nicht geraucht werden, auch nicht mit elektrischen Zigaretten. Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.