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Thomas Johann Bauer ist Professor für die Exegese und Theologie des Neuen Testaments an der Universität Erfurt:
»Das Fasten wurde aus der jüdischen Tradition übernommen, in der das Christentum seine Ursprünge hat. Schon zur Zeit Jesu war es üblich zu fasten, es war schon damals eine Buß- und Trauerpraxis. An bestimmten Tagen in der Woche hat man auf Essen und Trinken verzichtet. Man hat nach Todesfällen, Katastrophen, Kriegen oder Krankheiten gefastet oder auch im Bewusstsein, dass man gegen den göttlichen Willen verstoßen hat. Das Fasten war ein Ausdruck der Trauer, der Neuausrichtung auf den göttlichen Willen und der Bereitschaft zur Umkehr. Gefastet werde konnte kollektiv von einer ganzen Gemeinschaft oder auch individuell. Fasten wurde begleitet von dem Verzicht auf Körperpflege und Schmuck und durch das Tragen grober Kleidung. Man hat den Körper mit Asche und Schmutz bestreut oder sich als Erniedrigung auf den Boden gesetzt.
Im dritten Jahrhundert fingen Christen dann an, 40 Tage in Vorbereitung auf Ostern zu fasten. Es ist natürlich nicht möglich, ganze 40 Tage auf Essen und Trinken zu verzichten. So kam es dann auf, auf bestimmte Speisen zu verzichten und sich auf ein Mahl pro Tag zu reduzieren. Ab dem elften Jahrhundert übernahm die Kirche Karneval als ausgelassenes Fest vor der strengen Fastenzeit. An Fastnacht aß man sich dann nochmal so richtig satt und verspeiste alle Lebensmittel, die während der Fastenzeit tabu waren, und aufgebraucht werden mussten: Eier, Milchprodukte und Fleisch. Mittlerweile verzichtet man auch gerne auf andere Konsumdinge, anstatt auf Fleisch. Heutzutage gibt es in der Fastenzeit grundsätzlich die Vorschrift, dass Menschen zwischen 18 und 60 Jahren sich nur einmal am Tag richtig satt essen dürfen, außer an Sonn- und Feiertagen. Kleine Snacks zwischendurch sind allerdings schon erlaubt. Zusätzlich gilt für alle ab 14 Jahren, gerade am Aschermittwoch und am Karfreitag, das Abstinenzgebot einzuhalten, also auf Fleisch zu verzichten. Die geltenden Grundsätze für die Fasten- und Abstinenztage in der römisch-katholischen Kirche sind durch das Kirchenrecht festgelegt, also durch den Codex des kanonischen Rechts von 1983 und im Katechismus der Katholischen Kirche von 1992 weiter ausgeführt.«

