Die Gewissensfrage
»Der Geografielehrer unseres 16-jährigen Sohnes verlegte überraschend die große halbjährliche Klassenarbeit vor, sodass die Schüler statt acht nur noch zwei Tage zur Vorbereitung hatten. Deshalb wollte unser Sohn – wie andere auch – die Arbeit schwänzen und nachschreiben. Wir waren natürlich nicht begeistert. Da wir es aber nicht schafften, so kurzfristig über die Elternklassenvertretung an die Schule heranzutreten, und die Noten der Prüfung voll ins Zeugnis eingehen, haben wir es ihm erlaubt. War das richtig?« MARIA UND HERWIG P., MÜNCHEN