»Für die bayerischen Zeugnisse gilt: Halbjahreszeugnisse sind reine Wasserstandsmeldungen. Sie sollen nur über die Leistung der Kinder informieren. Sie sind exakte, aber auch unverbindliche Auskünfte. Deshalb wird in den Halbjahreszeugnissen auch nicht vorweggenommen, ob ein Schüler versetzt wird oder nicht. Im Gegensatz zum Jahreszeugnis, wo z.B. die Formulierung ›ungenügend‹ in Mathe die Versetzung buchstäblich verhindert.« Thomas Gottfried, Oberstudienrat, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München.
Rätsel des Alltags
Warum stehen in Halbjahreszeugnissen die Noten als ausgeschriebene Ziffern, also eins, zwei, drei usw., und im Jahreszeugnis ausformuliert, also sehr gut, gut, befriedigend etc.?