Die Ernährungswissenschaftlerin Elvira Schwörer informiert bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg über Lebensmittel und Ernährung.
»Wein besteht aus Trauben, Fruchtsäfte werden aus Obst hergestellt. Im ersten Moment würden die meisten Verbraucher davon ausgehen, dass diese vegan sind. Das trifft jedoch nicht immer zu. Das liegt daran, dass der Hersteller für die Klärung beziehungsweise Filtrierung des Weines oder des Safts Gelatine oder Hühnereiweiß verwendet. Dabei handelt es sich dementsprechend um tierische Bestandteile, die für Vegetarier oder Veganer nicht geeignet sind. Die Klärung dient dazu, den Saft von natürlichen Trübstoffen zu befreien. Verbraucher und Verbraucherinnen können allerdings nicht erkennen, welches und ob überhaupt ein Klärungsmittel verwendet wurde. Es taucht nicht auf der Zutatenliste auf, da es als sogenannter Verarbeitungshilfsstoff gilt und später wieder aus dem Lebensmittel entfernt wird. Sie sind also keine Zutat des Produkts.
Auch existiert keine rechtliche Vorgabe, nach der Weine und Säfte als vegan oder nicht vegan gekennzeichnet werden müssen. Viele Verbraucher und Verbraucherinnen sind überhaupt erst auf das Thema aufmerksam geworden, weil einige Weine und Säfte nun mittlerweile ein Vegan-Label tragen. Damit wird gekennzeichnet: Hier wurde kein tierisches Klärungsmittel verwendet. Stattdessen nutzen die Hersteller pflanzliche Klärungsmittel wie Kieselsol, Bentonit oder Aktivkohle. Naturtrüber Saft, also Saft, der nicht geklärt wurde, ist in der Regel vegan. Eine Garantie gibt es allerdings nicht. Auch bei trübem Saft empfehle ich auf ein Vegan-Label zu achten oder generell bei Unsicherheiten den Hersteller zu kontaktieren und direkt nachzufragen, ob bei der Herstellung tierische Klärungsmittel verwendet wurden.«