Die Gewissensfrage
»Für die Haare unserer 7-jährigen Tochter haben wir lange eine Pflegespülung verwendet, von der ich neulich einige Flaschen günstig auf Vorrat kaufte. Kurz darauf wurde diese Spülung in der Zeitschrift ›Öko-Test‹ aufgrund potenziell krebserregender Bestandteile als›mangelhaft‹ bewertet. Auf keinen Fall wollten wir dieses Produkt weiter verwenden, die Entsorgung im Hausmüll erschien mir aber aus ökologischen Gründen problematisch. Eine Rückgabe kam nicht in Frage, da ich keinen Kassenbon mehr hatte. Also habe ich die nicht angebrochenen Flaschen unbemerkt ins Regal des Drogeriemarktes zurückgestellt. Ob das wohl eine korrekte Vorgehensweise war?« ANJA J., Hamburg