Zugzwang

Seit zehn Jahren kämpft ein schwäbischer Bauunternehmer gegen die Deutsche Bahn: Er fordert von ihr Millionen. Obwohl die Gerichte dem Mann recht geben, hat er bis heute keinen Cent gesehen. Statt zu zahlen, versucht der Konzern den Gläubiger aus der Provinz mit aller Macht in die Knie zu zwingen.

Im Januar 2005 ist die berufliche Existenz von Karl-Heinz Rietz zerstört. Zwei Firmen mit insgesamt 36 Angestellten hat er verloren, zwei Mietshäuser und eine Penthousewohnung, die einmal als Altersvorsorge gedacht waren. Die Bank, bei der Rietz noch mit 90 000 Euro im Minus steht, droht nun, das Haus zu pfänden, das Rietz und seine Frau bewohnen.

Ein schönes Haus nahe der schwäbischen Kleinstadt Hechingen; das Glasdach eröffnet einen Postkarten-Blick auf die zehn Kilometer entfernte Burg Hohenzollern. Rietz hat das Haus vor sieben Jahren gekauft und sofort komplett bezahlt. Im Januar 2005 steht alles auf dem Spiel, was sich der 51-jährige Schwabe mit Fleiß und harter Arbeit geschaffen hat, geschaffen aus dem Nichts. Als er mit 18 zu Hause auszog, hatte er lediglich einen Koffer in der Hand.

Rietz hat die schwierige Aufgabe, dem Gerichtsvollzieher zu erklären, dass er pleite ist, aber eigentlich Millionär. Seit sieben Jahren nämlich schuldet ihm die Deutsche Bahn Geld, sagt der Bauberater Karl-Heinz Rietz, zu diesem Zeitpunkt gut drei Millionen Euro. 1997 hat seine Firma im Auftrag der Bahn einen Straßendamm beseitigt, um Platz zu schaffen für die neue ICE-Strecke von Karlsruhe nach Basel. Aber die Bahn will nicht zahlen, weil sie die Angelegenheit anders sieht. Und das Verfahren, das Rietz am Landgericht Karlsruhe angestoßen hat, um die offene Rechnung einzutreiben, schleppt sich dahin.

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Seine Frau nimmt der Streit so mit, dass sie zwischenzeitlich von 60 auf 38 Kilogramm abmagert. Wie lange kann Rietz den Druck noch aushalten? Nicht nur seinen Freund Torsten Wolz quält der Gedanke, »dass sich der Carlos etwas antun könnte«.

Die Sorge ist unbegründet. Es gab Zeiten, da überlegte Rietz tatsächlich, mit dem Auto gegen die Wand zu donnern. Seine Frau und die beiden Töchter hätten dann wenigstens das Geld aus seiner Lebensversicherung kassiert. Aber 2002 pfändete die Bank die Versicherung. »Warum soll ich mich jetzt noch umbringen?«, fragt Rietz.

Karl-Heinz Rietz lebt, auch im Frühjahr 2008, das ist an sich schon ein Erfolg. An ein Wunder grenzt, dass der bankrotte Mittelständler ebenso lang bestehen konnte im Duell mit dem Milliardenkonzern Deutsche Bahn. Seit zehn Jahren kämpft er gegen einen Moloch, der sich seine eigenen Gesetze geschaffen hat, dessen Mitarbeiter nach Belieben verbindliche Abmachungen ignorieren und dessen Juristen ein ganz besonderes Verhältnis zur Wahrheit kennzeichnet.

(Lesen Sie auf der nächsten Seite: Die Geschichte des Karl-Heinz Rietz muss alle verstören, die darauf vertrauen, dass unser Rechtssystem die Schwachen vor den Starken schützt.)

Die Geschichte des Karl-Heinz Rietz muss alle verstören, die mit der Deutschen Bahn Geschäfte machen – oder einfach darauf vertrauen, dass unser Rechtssystem die Schwachen vor den Starken schützt. Sicher, Rietz hat bereits zweimal vor Gericht gewonnen. Und nachdem die Bahn das Urteil erneut angefochten hat, beschäftigt sich in drei Wochen sogar der Bundesgerichtshof mit dem Fall. All dies ist jedoch weniger ein Beleg für eine funktionierende Justiz, sondern vor allem der Sturheit des Schwaben Rietz zuzuschreiben. Im Normalfall hätte sich längst die Deutsche Bahn durchgesetzt, und der gescheiterte Unternehmer Rietz wäre ein Hartz-IV-Fall.

14. Januar 1997. Die Lastwagen und Bagger von Karl-Heinz Rietz rollen in der Nähe von Sinzheim bei Baden-Baden an, um den Damm der Kreisstraße K 5312 zu entfernen. Ein Allerweltsauftrag, wie ihn die Bahn bei Projekten wie der ICE-Strecke Karlsruhe–Basel hundertfach vergibt.

Rietz, seit Jahren selbstständiger Bauleiter und Berater auf Großbaustellen, hat der Bahn angeboten, die 140 000 Tonnen Erdreich für 450 000 Mark zu beseitigen. Damit sind längst nicht alle Kosten gedeckt. Aber die Bahn sicherte Rietz zu, dass der Straßendamm fast nur aus sauberem Kiessand bestehe. Rietz will den Dreck zu Geld machen und für 1,5 Millionen Mark verkaufen. »In der Früh lädt der Bagger den Kies auf den Lastwagen, der fährt ihn mittags zum Kunden, am Abend hab ich mein Geld auf dem Konto.« Er hofft, den Auftrag, der ihm insgesamt zwei Millionen Mark Umsatz bringen soll, in drei Monaten erledigt zu haben.

Doch auf der Baustelle läuft nichts wie geplant. Statt der versprochenen 140 000 Tonnen findet Rietz nur 80 000 Tonnen vor. Der Baubeginn hat sich um fünf Monate verzögert. Mitten im Winter braucht kein Mensch Kiessand, deshalb muss Rietz seine Lastwagen zunächst in ein 22 Kilometer entferntes Zwischenlager dirigieren. Als etwa die Hälfte des Damms dort angekommen ist, wird das Umweltamt aufmerksam und erhebt Proben.

Das Ergebnis: Von wegen Kiessand, der Boden ist von Teer und Gummiresten durchsetzt. Mit der ursprünglichen Auftragsbeschreibung der Deutschen Bahn hat die Situation auf der Baustelle im April 1997 nur noch wenig zu tun.

In Handarbeit sieben die Arbeiter von Rietz Teer und Gummi aus. Damit vergehen Monate. Rietz gerät zunehmend unter finanziellen Druck, denn Arbeiter, Bagger und Lastwagen hat er bei einem Subunternehmer angemietet, der bezahlt sein will. Der Geldverkehr mit der Bahn dagegen läuft schleppend, schon seit Jahren beklagt die Baubranche die Zahlungsmoral der Deutschen Bahn. Als der Dreckberg im Zwischenlager endlich entsorgt ist, haben sich bei Rietz Kosten von 3,5 Millionen Mark angehäuft, aber leider kein Kiessand, den er verkaufen könnte. Die Bahn hat bis dato 290 000 Mark überwiesen.

Dann stellen die Umweltbehörden fest, dass weitere 11 000 Tonnen des Straßendamms mit Schadstoffen belastet sind. Rietz muss nach einer Deponie suchen, die den verseuchten Dreck abnimmt. Bei der Bahn verfestigt sich einstweilen der Eindruck, Rietz habe genug Geld bekommen. Sie hat zwar Mitte 1999, als Rietz seine Schlussrechnung stellt, die Kosten für den Schutt im Zwischenlager beglichen. Aber für die zuletzt beseitigten 11 000 Tonnen bleibt sie nach Rietz’ Berechnung 2,5 Millionen Mark schuldig.

(Lesen Sie auf der nächsten Seite: Warum zahlt die Bahn nicht?)

Warum zahlt die Bahn nicht? Das Unternehmen selbst will sich zum Fall Karl-Heinz Rietz nicht öffentlich äußern. Hinter vorgehaltener Hand geben Mitarbeiter zu, dass verschärfte Umweltvorschriften auf vielen Baustellen die Kosten explodieren lassen. Gleichzeitig gibt es Ende der Neunzigerjahre erste Bestrebungen, die Bahn zu privatisieren.

Der Staatsbetrieb soll, wie zuvor Post und Telekom, als modernes Wirtschaftsunternehmen erstrahlen. Explodierende Kosten passen nicht in dieses Konzept. Außerdem geben die Juristen neuerdings den Ton bei der Bahn an. Es weht ein anderer Wind, schildern langjährige Mitarbeiter: Nachforderungen von Subunternehmern werden vermehrt abgelehnt, man nimmt bewusst das Risiko eines Prozesses in Kauf. Warum auch nicht?

Die wenigsten Geschäftspartner werden sich auf einen Streit einlassen mit dem größten Auftraggeber der deutschen Bauindustrie. Wenn doch, ergeht es ihnen wie Karl-Heinz Rietz: Die Bahn entzieht ihm Ende 1999 mehrere Aufträge, mit denen er bis dato neun Mitarbeiter aus seiner Firma beschäftigte. Damit steckt Rietz vollends in der Klemme.

Tag und Nacht ist er damit beschäftigt, Brandherde zu löschen: Die Bank fordert immer neue Sicherheiten. Ein Unternehmer, den er mit dem Kiessand von der Bahn beliefern wollte, hat ihn verklagt. Er bewirbt sich um neue Aufträge und erntet nur Absagen, weil sich herumgesprochen hat, dass er mit der Bahn aneinandergeraten ist. Seit 1997 hat er sich kein Gehalt als Geschäftsführer mehr ausgezahlt. Seine Schulden steigen, sein Schufa-Eintrag nimmt bedenk-liche Ausmaße an.

Aber Karl-Heinz Rietz ist ein zäher Mensch. Vielleicht wegen seines Vaters, der mit einem Lungendurchschuss aus dem Krieg zurückkehrte und sich trotzdem vom Hilfsarbeiter zum Oberschachtmeister hocharbeitete. So brachte er seine Frau und sieben Kinder durch. »Diese Kraft, dieser Wille hat mir schon als Kind imponiert«, erinnert sich Rietz. Wenn nun seine Frau sagt, im Streit mit einem Konzern wie der Bahn könne man einfach nicht gewinnen, entgegnet er: »Ich will aber gewinnen!«

Zwischen 2000 und 2003 ändert die Bahn mindestens fünf Mal ihre interne Struktur. Die Akte Rietz wandert von einem Tisch zum nächsten, und Rietz verbringt viel Zeit damit, mit Bahnmitarbeitern zu sprechen, die nicht zuständig sind oder die Sache erst einmal prüfen wollen. Der einzige Mensch bei der Bahn, der noch willens scheint, sich für Rietz einzusetzen, ist Adolf K., ein ehemaliger Controller. Ausgerechnet Adolf K.!

Rietz hat ihn 1998 kennengelernt. Es ging um einen früheren Auftrag, den die Bahn ebenfalls im Schneckentempo abrechnete. K. empfing Rietz damals in seinem Büro in Karlsruhe und deutete auf einen Stapel Akten. »Ihre Akte liegt ganz unten«, sagte er. Gegen einen kleinen Geldbetrag erklärte er sich allerdings bereit, die Angelegenheit sofort zu bearbeiten. Rietz gab ihm 9500 Mark. Später gewährte er ihm noch zwei zinslose Darlehen über insgesamt 320 000 Mark, als K. beklagte, er sei wegen seiner Scheidung etwas klamm. Das alles ereignete sich 1998, als Rietz mit seiner Baustelle in Sinzheim bereits tief im Schlamassel steckte – also ließ er sich auf das faule Geschäft ein. Ausgerechnet K. will nun im Streit zwischen Rietz und der Bahn vermitteln.

(Lesen Sie auf der nächsten Seite: Eine sensationelle Wendung)

K. trägt feine Anzüge, raucht Zigarillos und redet gern über seine engen Kontakte zur Führung der Deutschen Bahn. Nebenbei lässt er einfließen, dass er – eine Art Hobby – die Spieler von Bayern München in Sachen Teamgeist coacht, und zuckt dabei nicht mit der Wimper. Im Nachhinein mag es etwas naiv scheinen, aber Rietz glaubt zunächst wirklich, K. verhandle in seiner Sache mit der Konzernspitze der Bahn. Das ändert sich, als K. ihn in die Bahnzentrale nach Frankfurt bestellt. Rietz soll dort sein Geld bekommen. Als er eintrifft, sagt K., der Vorstand habe sich verspätet und könne leider seinen Scheck nicht unterschreiben. In den nächsten Wochen scheitern weitere Geldübergaben. Irgendwann wird es Rietz zu bunt und er will nur noch seine 320 000 Mark zurück. Doch alles, was K. zu bieten hat, sind Ausreden. Also zeigt ihn Rietz wegen Bestechlichkeit an.

Die beiden Firmen von Rietz sind nicht mehr zu retten. Anfang 2003 wickeln zwei Insolvenzverwalter die Reste ab. Es geht auch um die Forderungen gegen die Bahn: Der eine Anwalt hält sie für substanzlos, der andere ermuntert Rietz, weiter mit dem Staatskonzern zu verhandeln. Das macht er, und nebenbei arbeitet er mit einer Handvoll Mitarbeitern noch alte Aufträge ab. So versucht Rietz, wenigstens etwas Geld zu verdienen, damit er seine Gläubiger zahlen kann. Wenn er das Geld von der Bahn endlich hat, will er mit neuer Firma und seinen alten Mitarbeitern wieder größere Projekte in Angriff nehmen.

9. Dezember 2003. Karl-Heinz Rietz sitzt mit vier Mitarbeitern der Deutschen Bahn im Projektzentrum Karlsruhe, unter ihnen der zuständige Jurist des Unternehmens. Er hat die Akten noch einmal geprüft, nachdem Rietz mit einer Klage drohte. Sein Ergebnis: Rietz habe sehr wohl berechtigte Ansprüche. Eine sensationelle Wendung, aber Rietz kann den Moment nicht auskosten: Der Gerichtsvollzieher sitzt ihm im Nacken. Er braucht dringend Geld und bietet der Bahn an, gegen Zahlung von 2,7 Millionen Euro auf alle weiteren Forderungen zu verzichten.

Die Rechnung ist einfach: 2,7 Millionen Euro hätte es 1998 laut öffentlicher Gebührenordnung gekostet, die 11 000 Tonnen Dreck auf der Deponie zu entsorgen, Transport und Gutachter inklusive. Nach etwas Hin und Her einigt man sich auf 2,5 Millionen plus Mehrwertsteuer, also 2,9 Millionen Euro. Rietz erhält einen schriftlichen Vermerk über das Verhandlungsergebnis, signiert von den vier Bahnmitarbeitern. Er wird aufgefordert, eine Rechnung zu schreiben.

Die nächsten vier Wochen hört Rietz nichts von der Bahn. Dann erhält er ein Schreiben, die Bahn müsse »noch ein Problem mit den Zahlungsmodalitäten klären«. Zwei Monate später verlangt die Bahn weitere Unterlagen. Und die Staatsanwaltschaft schickt Post: Als Rietz den Controller K. wegen Bestechlichkeit anzeigte, hat er sich mit seiner Aussage selbst bezichtigt. Deshalb muss er 4500 Euro Geldstrafe zahlen, wegen Bestechung eines Beamten. Den Controller K. hat der Richter zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Mitte März wird Rietz in die Bahnniederlassung nach Stuttgart einbestellt. Es erscheinen zwei Mitarbeiter der Innenrevision, der internen Kontrollbehörde der Bahn, die den Fall Rietz nun untersucht. Auch von Korruption ist die Rede. Am 7. April schreibt die Rechtsabteilung der Bahn an den Insolvenzanwalt von Rietz: »Nach intensiver Prüfung des Vorgangs müssen wir diese Forderung zurückweisen.« Die verhandelnden Bahnmitarbeiter hätten nicht die erforderlichen Vollmachten besessen, heißt es.

Rietz ist fassungslos: An der Verhandlung am 9. Dezember 2003 hatte auch der Projektleiter in Karlsruhe teilgenommen, der regelmäßig Rechnungen dieser Höhe abzeichnet. Ein Vorstand der Bahn hat Rietz sogar ausdrücklich empfohlen, sich mit ihm zu treffen. Was ist ein Abkommen mit der Bahn wert, wenn es die Bahn selbst nachträglich für unwirksam erklären kann, weil die zuständigen Mitarbeiter angeblich doch nicht zuständig waren?, fragt sich Rietz.

Zufällig wird er später die wahren Hintergründe erfahren: Ende April hat die Bahn Strafanzeige gestellt, gegen Rietz selbst wegen Bestechung, gegen die eigenen vier Mitarbeiter wegen Bestechlichkeit und Untreue. Die Innenrevision ist überzeugt, dass es bei der Verhandlung am 9. Dezember 2003 nicht mit rechten Dingen zuging: Wenn Rietz sich seiner Sache so sicher war, warum hat er dann mit der Bahn verhandelt, anstatt vor Gericht zu klagen?, fragt man sich. Allen Verdächtigungen der Bahn zum Trotz beschließt die Staatsanwaltschaft, nicht zu ermitteln.

(Lesen Sie auf der nächsten Seite: Die Zermürbungstaktik zeigt Wirkung)

Rietz würde ja gern klagen, aber bei einem Streitwert von knapp drei Millionen Euro müsste er zunächst 100 000 Euro bei Gericht hinterlegen. Aber Rietz ist finanziell am Ende und auch ansonsten völlig ausgelaugt, weil er nur noch an den Streit mit der Bahn denkt. Nicht einmal im Urlaub gelingt es ihm abzuschalten. Zweimal lässt er seine Frau allein im Ferienhotel zurück, um nach Hause zu fliegen, weil im Büro irgendetwas vorgefallen ist.

Nachdem auch sein Haus verpfändet ist, fängt Rietz an, sich bei Verwandten und Freunden Geld zu leihen. 100 000 Euro auf einen Schlag kann ihm allerdings niemand geben. Er wendet sich an die Foris AG, eine Firma, die Prozesse finanziert. Sie verlangt zwar bei erfolgreicher Klage ein Drittel vom Streitwert, im Fall Rietz also fast eine Million Euro. Aber was bleibt ihm übrig? Vier Juristen der Foris AG wälzen tagelang die Akten von Rietz und kommen einstimmig zum Ergebnis: Die Bahn muss zahlen. Mitte 2005 hat Rietz das Geld für seinen Prozess, der Richter nimmt seine Arbeit auf.

Für Rietz beginnt ein quälend langes Warten. Neun Mal werden Gerichtstermine angesetzt und wieder verschoben, meist auf Betreiben der Bahnanwälte. Womöglich hoffen sie, dass Rietz irgendwann die Luft ausgeht. Die Zermürbungstaktik zeigt Wirkung: Rietz ist ein Mensch, der mühelos 18 Stunden täglich schuften kann, aber zu warten hat er nie gelernt. Damit die Zeit vergeht, führt er seinen Hund aus, drei, vier Stunden am Tag. Nachts kann er nicht schlafen, steht auf, liest Akten und fühlt sich am nächsten Morgen wie erschlagen. Ans Aufgeben denkt er trotzdem nie.

Im Prozess vertreten die Bahn-anwälte die bekannte Position: Die vier Mitarbeiter der Bahn seien nicht autorisiert gewesen zu verhandeln. Daher habe Rietz keine Ansprüche. Trotzdem gibt das Landgericht seiner Klage am 24. November 2006 in voller Höhe statt: 2,9 Millionen Euro plus Zinsen, die seit Anfang 2004 aufgelaufen sind, das ergibt eine Summe von 3,5 Millionen Euro. Viel Zeit hat Rietz nicht, um sich zu freuen: Drei Tage später liest er in der Lokalzeitung, dass die Bank sein Haus zwangsversteigern lassen will. Er zeigt dem Filialleiter sein Urteil, doch der meint nur: »Dann können Sie sich ja ein neues Haus kaufen, wenn Sie Ihr Geld haben.«

Fünf Tage vor Weihnachten legt die Bahn Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein. Am 24. Dezember klingelt es an der Tür von Familie Rietz: ein Ehepaar mit zwei Kindern, das gern das Haus ersteigern würde. Ob sie nicht kurz eintreten könnten, fragen sie. Man wolle ja nicht die Katze im Sack kaufen.

Mit Hilfe seines Anwalts gelingt es Rietz, die Zwangsversteigerung doch noch abzuwenden. Dafür erhält er im März 2007 eine Vorladung beim Amtsgericht Ettlingen: Als seine Firmen inKonkurs gingen, zahlte Rietz die Löhne bis zum Ende der Kündigungsfrist. Für die Sozialbeiträge blieb ihm kein Geld mehr. Das wirft ihm der Staatsanwalt nun vor. Rietz entgegnet: »Ich hätte also meine Leute fristlos feuern sollen, weil ein Staatsbetrieb seine Schulden nicht zahlt?«

26. März 2007. Rechnet die Bahn damit, dass sie das Duell gegen Rietz verlieren wird? Jedenfalls hat sie vorsorglich Klage gegen die vier Mitarbeiter eingereicht, die den Vergleich mit dem bankrotten Mittelständler unterzeichneten. Im Fall einer Niederlage sollen sie für die 2,9 Millionen Euro plus Zinsen aufkommen.

Vor dem Oberlandesgericht verfolgen die Bahnanwälte eine neue Strategie: Sie behaupten, Rietz habe die Bahnmitarbeiter bei den Vergleichsverhandlungen arglistig getäuscht und viel höhere Kosten vorgegaukelt, als ihm tatsächlich entstanden seien. Sie behaupten auch, Rietz habe mit den Bahnmitarbeitern gemeinsame Sache gemacht, um die Bahn um 2,9 Millionen Euro zu betrügen. Die Richter wundert, wie Rietz die Bahnmitarbeiter täuschen und gleichzeitig mit ihnen die Bahn betrügen konnte. »Aber die Sache riecht doch«, hält ein Bahnanwalt dagegen. »Haben Sie dafür Beweise?«, fragt einer der drei Richter. »Was brauchen Sie denn?«, entgegnet der Anwalt.

Als Beleg dafür, wie sehr die Sache riecht, bringen die Bahnanwälte auch ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ins Spiel. Der ehemalige Bahncontroller K., der aufgrund der Aussage von Rietz zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Bestechlichkeit verurteilt wurde, hat seinerseits 2005 ausgesagt: Rietz und ein paar Bahnmitarbeiter hätten die Bahn um mehrere 100 Millionen Euro betrogen. Bisher fanden die Ermittler keine Beweise, die Aussage hat sich nur für K. gelohnt: Seine Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

12. Februar 2008. Das Oberlandesgericht Karlsruhe spricht Rietz erneut 2,9 Millionen Euro plus Zinsen zu. Wütend ist er trotzdem: »Ich kann das Urteil nicht essen. Was nützt mir das Geld auf dem Papier? Ich muss jeden Tag schauen, wie ich über die Runden komme. Ich kann nachts nicht schlafen und streite mich die ganze Zeit mit meiner Frau.«

Aus erster Ehe hat Rietz zwei Töchter, Zwillinge, sie sind gerade 18 geworden. Acht Jahre lang konnte Rietz keinen Unterhalt für sie zahlen, acht Jahre nicht mit ihnen in den Urlaub fahren. Seit zwei Jahren geben die beiden Nachhilfe. Sie bieten an, dem Vater einen Teil des Geldes zu geben. Er schlägt aus, obwohl er es gut gebrauchen könnte: Seit Geburt leidet er an einem Herzklappenfehler und benötigt teure Medikamente. Die kann er sich nur noch sporadisch leisten, daher bekommt er manchmal Herzrasen.

(Lesen Sie auf der nächsten Seite: 29. April 2008. Um 11 Uhr morgens rücken fünf Mann von der Kriminalpolizei Karlsruhe zur Hausdurchsuchung bei Familie Rietz an.)

Die Bahn hat umgehend Berufung eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof den Fall entscheiden. Sollte er das Urteil vom Oberlandesgericht bestätigen, wird das Verfahren die Bahn mehr als vier Millionen Euro kosten. Vor Gericht hatten die Bahnanwälte immer wieder argumentiert, man werde mit aller Härte gegen Rietz vorgehen, schon allein um Schaden vom Steuerzahler abzuwenden.

Aber wer zahlt eigentlich die Rechnung, wenn die Bahn nun doch unterliegt?

29. April 2008. Um 11 Uhr morgens rücken fünf Mann von der Kriminalpolizei Karlsruhe zur Hausdurchsuchung bei Familie Rietz an. Sie durchwühlen die Aktenordner, Schubläden und Schränke von Karl-Heinz Rietz sowie die Unterwäsche und die Schmuckschatulle seiner Frau. Sie durchwühlen auch ihr Strickzeug, und als sie gegen Mittag von der Arbeit kommt, fragt ein Ermittler: »Warum stricken Sie?«

Um 18.20 Uhr verlassen die Beamten das Haus, mit einem Kofferraum voller Unterlagen. Wer denn nun den Saustall wieder in Ordnung bringe, will Rietz wissen. »Wir sind fürs Durchsuchen zuständig«, sagt ein Ermittler, »nicht fürs Aufräumen.«

Im Gerichtsbeschluss für die Hausdurchsuchung wird im Großen und Ganzen nur wiederholt, was die Bahn schon seit Jahren behauptet: Rietz habe Kosten- und Schadenersatzforderungen erhoben, die ihm nicht zustanden, und Bahnmitarbeiter angestiftet, sich an dem Betrug zu beteiligen, heißt es. Dabei haben zwei Gerichte das Gegenteil entschieden.

In den folgenden Tagen fühlt sich Rietz im eigenen Haus beobachtet. Seine Anwälte glauben, dass sein Telefon abgehört wird, die Ermittler vielleicht sogar Wanzen platziert haben. Gut möglich, denn die Kriminalbeamten, die Rietz besucht haben, gehören der Sonderkommission »Organisierte Kriminalität« an.

Allerdings scheint es, dass sie eine Sache noch nicht ausreichend bedacht haben: die Frage, wer in diesem Fall eigentlich ein organisiertes Verbrechen begangen hat.

Nachtrag:
Die Bahn hatte nun vier Monate Zeit, um Revision einzulegen. Hier die aktuellste Entwicklung:

Die Mühlen der Justiz mahlen weiter langsam im Fall Karl-Heinz Rietz gegen die Deutsche Bahn: Gestern hat die Deutsche Bahn beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Begründung für ihre Beschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe eingereicht.
Das OLG Karlsruhe hatte am 12. Februar 2008 dem schwäbischen Bauunternehmer Rietz 2,9 Millionen Euro plus Zinsen zugesprochen – als Kompensation für einen Bauauftrag aus dem Jahr 1997. Rietz führte diesen Auftrag von der Deutschen Bahn damals vollständig aus, erhielt aber nicht die volle Summe, die er der Bahn in Rechnung gestellt hatte. Im Jahr 2005 reichte Rietz – nach zahlreichen gescheiterten Verhandlungen - deshalb Klage gegen die Deutsche Bahn ein.

Das Urteil des OLG Karlsruhe schloss eine Revision aus. Dagegen hat die Bahn Beschwerde eingelegt, so dass sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen wird.

Wie die Bahn ihre Beschwerde begründet, ist derzeit unklar: der Staatskonzern will zu dem Fall wie schon zuvor keine Stellung nehmen. Der mittlerweile bankrotte Bauunternehmer Rietz muss also weiter auf sein Geld warten. Seine Bank droht, ihm seinen letzten verbliebenen Besitz, ein Haus nahe dem schwäbischen Hechingen, zu pfänden. Prozessbeobachter rechnen damit, dass sich der Rechtsstreit noch einmal einige Monate hinziehen wird.