»Die Gesetze sind unlogisch und ungerecht«

Der Reproduktionsmediziner Thomas Katzorke erklärt, warum künstliche Befruchtung erleichtert werden muss – und wer als Vater gelten sollte.

SZ-Magazin: Professor Katzorke, in den letzten 25 Jahren haben Sie mehr als 70000 Kinder durch künstliche Befruchtung gezeugt. Wie fühlt man sich als männliche Hebamme Deutschlands?
Professor Thomas Katzorke:
Mir macht das Spaß – aber das Ansehen einer Hebamme habe ich leider nicht! Den Hebammen wird in Geburtsanzeigen gedankt, obwohl sie häufig nur kurz mit den Eltern zu tun hatten. Wenn Paare mit Kinderwunsch bei uns dagegen jahrelang beraten und behandelt wurden, ist unsere Mühe schnell vergessen, sobald die Frau schwanger ist. Die Hebammen entbinden die Kinder doch nur – wir aber helfen, sie überhaupt entstehen zu lassen.

Sie waren einer der ersten Fortpflanzungsmediziner in Deutschland, der Spendersamen zur Behandlung von Paaren mit Kinderwunsch eingesetzt und eine große Samenbank aufgebaut hat.
»Donogene Insemination« gab es schon viel früher. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde in Deutschland zum ersten Mal ein Kind durch diese Methode gezeugt. Damals gab es aber natürlich noch keine Samenbanken, in denen die Spendersamen tiefgefroren aufbewahrt werden konnten. Das kam erst in den Achtzigerjahren mit der Entdeckung des HI-Virus auf. Bis dahin haben auch wir nur mit frischem Sperma von anonymen Spendern gearbeitet.

Zwischen der Abgabe des Spermas und dem Zeitpunkt der Befruchtung durfte damals aber nicht sehr viel Zeit verstreichen, oder?
Das war ein großer logistischer Aufwand, damit sich Spender und Ehepaar nicht begegneten! Wir haben verschiedene Eingänge gebaut. Die Patienten fragten manchmal: »Ich hab da eben auf dem Flur so einen Mann gesehen – war er das vielleicht?« Die Methode der »Kryokonservierung«, also des Einfrierens des Spendersamens, ermöglicht es jetzt natürlich, dass Kinderwünsche viel schneller erfüllt werden können. Allein in Deutschland wurden bereits etwa 100000 Kinder dank donogener Insemination geboren.
Warum wissen trotz dieser Zahlen die meisten Menschen in Deutschland nicht, was dieser Begriff bedeutet?
Weil alles, was mit künstlicher Befruchtung zu tun hat, hier noch immer stark tabuisiert ist. Schon wenn wir eine einfache In-vitro-Befruchtung ohne Spendersamen durchführen, haben die meisten Eltern Angst, dass das Kind später auf dem Schulhof als »Retortenkind« bezeichnet wird, und klären es nicht über seine Entstehung auf. Und wenn wir einem Paar durch eine Samenspende den Kinderwunsch erfüllen, ist der Wunsch nach Geheimhaltung meist noch größer. Außerdem wird Infertilität als männlicher Makel angesehen.

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Obwohl viele Paare in Deutschland betroffen sind.
Ja, bis zu 1,5 Millionen. Davon sind die meisten so behandelbar, dass kein Spendersamen benötigt wird, um den Kinderwunsch zu erfüllen. Bei vielen Paaren sind die Männer aber komplett unfruchtbar.

Warum ist dann die rechtliche Lage so unklar, als ginge es nur um ein, zwei Fälle pro Jahr?
Die Politiker haben versucht, die Befruchtung von Frauen mit Spendersamen im Rahmen des »Embryonenschutzgesetzes« von 1991 zu regeln. Da sie sich nicht einigen konnten, ließen sie den Bereich der donogenen Insemination einfach raus. Deshalb sind die Voraussetzungen, die ein Paar erfüllen muss, um eine donogene Insemination vorzunehmen, wie auch die Konsequenzen für den Spender nicht klar geregelt. Da hinken wir anderen europäischen Ländern, wie Holland oder England, total hinterher.

Das deutsche Gesetz definiert eines klar: wer als Mutter und wer als Vater eines Kindes gilt. Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat, und Vater ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Frau verheiratet ist.
Deshalb ist es für uns unkomplizierter, verheiratete Paare zu behandeln. Da in diesen Fällen die Vaterschaft durch den verheirateten Mann nicht mehr angefochten werden kann, können sich auch für den Samenspender keine kostspieligen Konsequenzen ergeben. Der soziale Vater muss nämlich die Unterhaltszahlungen für das Kind übernehmen.

Können Sie denn unter diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen auch unverheiratete Paare behandeln, ohne den Samenspender zu gefährden?
2002 wurde glücklicherweise ein neuer Paragraf eingeführt, der das erste Mal überhaupt die Samenspende in einem Gesetzestext thematisiert. Er lautet: Wenn ein Paar per Unterschrift bekundet, dass es eine Spendersamenbehandlung wünscht, dann kann diese Entscheidung und also auch die Vaterschaft später nicht angefochten werden. Unsere Auslegung dieses Gesetzes: Da steht »ein Paar« – nicht »ein Ehepaar«. Daher helfen wir auch Unverheirateten. Diese müssen sich bei uns im Vorfeld notariell verpflichten, dass der Partner für das Kind aufkommen wird.
Die Bundesärztekammer sowie die Landesärztekammer in Nordrhein-Westfalen raten davon ab, homosexuelle Paare zu behandeln. Inwieweit drohen Ihnen juristische Konsequenzen, wenn Sie lesbischen Paaren den Kinderwunsch erfüllen?
Mir könnten Verfahren drohen, weil ich gegen das Berufsrecht verstoße. Doch wir vom »Arbeitskreis Donogene Insemination« fordern eine Stellungnahme zu diesem Verbot. Da sind die Gesetze ungerecht und unlogisch: Schließlich dürfen homosexuelle Paare in Deutschland mittlerweile auch Kinder adoptieren – warum dürfen sie keine donogene Insemination vornehmen? In den USA läuft es schon genau anders herum: Dort können Gynäkologen, die die Behandlung homosexueller Paare verweigern, verklagt werden.

In den USA haben auch alleinstehende Frauen das Recht, ihren Kinderwunsch mit einer Samenspende zu erfüllen.
In Deutschland nicht, was mir ebenso wenig einleuchtet. Warum sollte eine 40-jährige Studienrätin, die in guten sozialen Verhältnissen lebt, kein Kind bekommen? Das Argument der Bundesärztekammer ist, dass das Kindeswohl gefährdet sei!

Was ist denn das Kindeswohl?
Für das Wohl des Kindes sei gesorgt, wenn es, nach einer Formulierung in den Richtlinien der Bundesärztekammer, in einer »stabilen Partnerschaft« aufwachse. Da können aber doch Paare heute hier sitzen und stabil wirken und sich morgen trennen! Es gibt keine allgemein gültigen Indikatoren für die Stabilität von Beziehungen. Die Psychologin unseres Zentrums und ich formulieren grundsätzlich zwei Voraussetzungen für die donogene Insemination: Die zukünftigen Eltern dürfen nicht psychisch auffällig und ihr Kinderwunsch muss gut überlegt sein. Bei etwa zwei bis drei Prozent aller Paare, die hierherkommen, können wir die Behandlung nicht durchführen.

Glauben Sie, dass ein Paar, das einen so großen Kinderwunsch hat, dass es Ihre Dienste in Anspruch nimmt, die Voraussetzungen für eine glückliche Familie eher erfüllt als manche Paare, die auf konventionelle Weise ein Kind bekommen?
Wenn ein Paar in die Praxis kommt und sagt, es wolle ein gemeinsames Kind, ist das für mich ausreichend. Alles andere halte ich für verlogen.

Demnach behandeln Sie also heterosexuelle Paare, bei denen der Mann unfruchtbar ist, und lesbische Paare. Aber was ist mit heterosexuellen Paaren, bei denen die Frau unfruchtbar ist? Was halten Sie in diesen Fällen von einer Eizellenspende?
Ich würde diese Behandlung sofort anbieten, wenn sie erlaubt wäre. Es ist nicht ersichtlich, warum die Eizellenspende verboten ist, während Spendersamen eingesetzt werden dürfen. Das ist eine Benachteiligung der Frauen. Die Begründung, mit der man die Eizellenspende damals verboten hat, war die komplizierte Eizellengewinnung. Doch heute gibt es Techniken, die das enorm vereinfachen.

Aber ist die hormonelle Behandlung von Frauen, die Eizellen spenden wollen, nicht riskant?
Besonders für junge Mädchen kann diese Stimulation gesundheitsgefährdend werden. Um das Risiko der Behandlung so klein wie möglich zu halten, müsste man folglich ganz klare Regeln aufstellen über die Bezahlung und vor allem die Eignung der Spenderinnen. Wird das in Deutschland nicht legalisiert, entwickelt sich der schon bestehende »Eizellen-Tourismus« nach Spanien und nach Polen weiter. Dort ist die Eizellenspende erlaubt, wird aber oftmals unter Bedingungen durchgeführt, die für die Spenderinnen lebensgefährlich sind.

Ist die Eizellenspende in Deutschland vielleicht nicht doch auch aus ethischen Gründen verboten?
Mutterschaft scheint in Deutschland eine andere Kategorie zu sein als Vaterschaft. Ich bin grundsätzlich dafür, Elternschaft als soziales Phänomen anzuerkennen: Eltern sind die Menschen, die ein Kind lieben und aufziehen, auch wenn genetisch vielleicht gar kein Zusammenhang vorliegt. Deshalb frage ich mich auch oft, was die ganze Diskussion um die Kenntnis der eigenen Abstammung soll. Der Samenspender, der mit dem Kind gar nichts zu tun haben will und seinen Erguss in drei Minuten erledigt hat – wieso soll der als Vater gelten?

Dann halten Sie es wohl auch nicht für wichtig, das Kind mit dem genetischen Vater bekannt zu machen.
Nein.

Sollen die Eltern ihren Kindern überhaupt irgendwann erzählen, dass sie mit einer Samenspende gezeugt wurden?
Das müssen natürlich alle Paare für sich entscheiden. Ich wäre generell eher für Aufklärung – aber nur, wenn sich das Kind in seinem Umfeld deshalb nicht stigmatisiert fühlen müsste. Außerdem hat der Spender auch eine Privatsphäre, die zu schützen ist. Vielleicht hat er als Medizinstudent gespendet und jetzt eine eigene Familie.

Wenn aber ein Paar von vornherein sagt, dass es dem Kind später nichts verheimlichen und ihm auch ermöglichen möchte, den genetischen Vater kennenzulernen, was machen Sie dann?
Maximal zehn Prozent der Paare wollen das. Für diese Fälle haben wir die sogenannten Yes-Spender, die damit einverstanden sind, dass die Kinder eines Tages Kontakt mit ihnen aufnehmen.

Wollen das denn viele?
Nicht einmal drei Prozent unserer Spender sind Yes-Spender. Auch in dieser Hinsicht müsste die Gesellschaft umdenken und das Samenspenden als etwas Ehrenwertes wahrnehmen, weil dadurch kinderlosen Paaren geholfen wird. Momentan locken wir die Yes-Spender eher mit finanziellen Anreizen: Sie bekommen bis zu tausend Euro, also das Zehnfache eines Spenders, dessen Anonymität wir schützen müssen.

Inwieweit können Sie sie überhaupt schützen, wenn ein Kind doch laut Gesetz das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat?
Dieses Recht wird durch das Persönlichkeitsrecht des Spenders eingeschränkt, der ein Recht auf Anonymität hat. Wenn die Eltern keinen Yes-Spender wollen, dann unterschreiben sie einen Passus im Vertrag, der lautet, dass Vertraulichkeit vereinbart wird. Wir geben die Akten zum Spender nicht heraus – es sei denn, ein Gericht zwingt uns dazu. Vor zwei Jahren ging in München ein Fall bis vor das höchste bayerische Gericht: Das Paar wollte nach drei Jahren den Namen des Spenders erfahren. Die Klage wurde mit der Begründung niedergeschlagen, dass sie ja auch für die Anonymität des Spenders gestimmt hatten. Aber Sie sehen: Es gibt juristische Unklarheiten.

Darf das Paar sich den Spender eigentlich aussuchen, wenn er doch anonym bleiben soll?
In den amerikanischen Samenbanken können die Paare zahllose äußerliche und charakterliche Merkmale der Spender aufrufen. Wir wählen die Spender für die Paare eher nach Zufall aus. Es wird nur eine Typangleichung gemacht: Wenn zum Beispiel beide Eltern blond sind, verwenden wir keinen schwarzhaarigen Spender. Einmal saß aber ein Bauernehepaar aus dem Saarland hier, dem unser Zufallsprinzip nicht geheuer war: »Nehmen Sie bloß keinen Künstler!«

Hätten Sie eigentlich, wenn es mit Ihren eigenen Kindern nicht auf konventionelle Weise geklappt hätte, eine Samenspende in Anspruch genommen?
Es ist schwierig, das zu beurteilen, solange man sich nicht jahrelang sehnlichst, aber unerfüllt ein Kind wünscht. Wenn man auf der Straße eine Umfrage durchführt, sagen alle, dass sie es sich selbst nicht vorstellen könnten. Wenn man aber betroffen ist, dann verändert sich das ganz erheblich.