Die Gewissensfrage
»Als der Prozess gegen die Münchner U-Bahn-Schläger zu Ende ging, habe ich mich spontan darüber gefreut, dass das Gericht langjährige Haftstrafen verhängt hat. Später war ich mir nicht mehr so sicher, ob das hohe, ja drakonische Strafmaß von zwölf bzw. achteinhalb Jahren angemessen ist. Seitdem bin ich hin- und hergerissen: Einerseits finde ich es gut, dass der Staat Härte zeigt gegen solche Brutalität, andererseits weiß ich nicht, ob es in Ordnung ist, an jungen Menschen ›ein Exempel zu statuieren‹. Darf ich mich darüber freuen, dass ein Mensch eine hohe Strafe erhält, noch dazu, wenn ich von dem Fall nicht direkt betroffen bin?« ULRIKE. K., München