Heißt es offiziell Frau Bundeskanzler oder Frau Bundeskanzlerin? Die Anrede von Regierungsmitgliedern ist nicht rechtsverbindlich geregelt, einen guten Anhaltspunkt liefert aber der Ratgeber für Anschriften und Anreden des Bundesinnenministeriums von 1975. Nachdem die CDU-Politikerin Rita Süssmuth 1988 zur Bundestagspräsidentin ernannt worden war, wurde der Ratgeber auch um die weiblichen Formen der Anrede erweitert. Demnach wird ein weiblicher Bundeskanzler als »Frau Bundeskanzlerin« angesprochen, die Anrede »gnädige Frau« gehört jedoch nicht zu den dienstlichen Bezeichnungen, die Anredeform »Fräulein« ist nur auf ausdrücklichen Wunsch zu verwenden. Anschreiben sollten im Inland ebenfalls an die »Frau Bundeskanzlerin« adressiert sein, international zu Händen »Ihrer Exzellenz der Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland«. Eine ehemalige Bundeskanzlerin wird beispielsweise wie folgt angeschrieben: Angela Merkel Bundeskanzlerin a. D. Das Bundeskanzleramt muss mit dem Einzug einer Kanzlerin nicht zwangsläufig in Bundeskanzlerinnenamt umbenannt werden. Dies liegt vielmehr im Ermessen des Amtsträgers. Sollte eine Bundeskanzlerin Merkel die Bezeichnung jedoch ändern, sollte dies auch die offiziellen Dokumente des Amtes wie Briefköpfe umfassen. Quelle: Bundeskanzleramt, Bundesministerium des Innern Was passiert, wenn Frau Merkel schwanger wird und Elternzeit nimmt – Muss ihre Stelle dann auch drei Jahre freigehalten werden? Grundsätzlich gilt, dass Frauen und Männer gleichermaßen Elternzeit nehmen können. Das ist also keine »Frauen-« oder »Kanzlerinnenfrage«. Der Bundeskanzler ist aber ein vom Bundestag gewähltes Verfassungsorgan, deshalb scheidet für ihn ein Anspruch auf Elternzeit aus. Gemäß Paragraf 15ff des Bundeserziehungsgeldgesetzes haben nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Anrecht darauf. Anders verhält es sich mit dem Erziehungsgeld: Dies stünde Frau Merkel grundsätzlich zu, vorausgesetzt, ihr Einkommen oder das ihres Mannes übersteigt bestimmte Grenzen nicht. Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Frauen werden in Deutschland für die gleiche Arbeit immer noch schlechter bezahlt als Männer. Wie viel Spart Deutschland durch die Wahl einer Bundeskanzlerin? Der Bundeskanzler bekommt nach dem Ministergesetz 1 zwei Drittel der Beamtenbesoldungsstufe B11, das entspricht brutto 14862,57 Euro. 2002 wurde sein Gehalt zuletzt erhöht, dafür 2004 aber das Urlaubsgeld gestrichen. Zusätzlich zu seinem Gehalt bekommt der Bundeskanzler eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung von 1022 Euro, Weihnachtsgeld (60 Prozent eines Monatsgehalts) und einen Ortszuschlag von 810 Euro monatlich. Ein Unterschied zwischen einem Kanzler und einer Kanzlerin wird bei der Besoldung nicht gemacht, Frau Merkel würde demnach genau so viel verdienen wie Herr Schröder. Auch dass Frau Merkel aus dem Osten stammt, bringt Deutschland keine Einsparung. Denn ob nach Ost- oder Westtarif bezahlt wird, richtet sich nicht nach dem Geburtsort, sondern nach dem Ort der Dienststätte. Da das Kanzleramt im Westen Berlins und damit im Westen Deutschlands liegt, würde Frau Merkel nach Westtarif bezahlt werden. Quelle: Bundesministerium des Innern Darf darüber berichtet werden, wenn sich Frau Merkel die Haare färbt? Eine rote oder schwarze Färbung der Haare könnte jeder bei Angela Merkel erkennen – dies dürfte selbstverständlich von den Medien aufgegriffen werden. Falls die Färbung jedoch für Dritte nicht erkennbar wäre, käme es darauf an, ob Frau Merkel selbst darüber spricht – dann wäre die Berichterstattung zulässig. Falls diese Information aber nicht von ihr selbst, sondern etwa von ihrem Friseur stammt, wäre Vorsicht geboten. Hier müsste dann bei ihr selbst nachgefragt werden – dies hat sich übrigens Bundeskanzler Schröder ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht bestätigen lassen. Generell gilt nach den Kodexregeln des Presserats für die Presse ausdrücklich die in Ziffer 8 genannte Achtung des Privatlebens und der Intimsphäre des Menschen. Auszug: »Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden…« Quelle: Deutscher Presserat
Muss Frau Merkels Ehemann, Professor Joachim Sauer, bei Staatsbesuchen in Zukunft am Damenprogramm teilnehmen? Es gibt keinen Zwang der Bundesregierung, bei Staatsbesuchen aus dem Ausland ein Damenprogramm auszurichten. Und selbst wenn eines stattfindet, wäre Herr Sauer nicht gezwungen, daran teilzunehmen. Gleiches gilt bei Besuchen eines deutschen Regierungsmitglieds im Ausland. Es ist aber eine Gepflogenheit des internationalen Protokolls, dass die Gattin des Bundeskanzlers oder der Gatte der Bundeskanzlerin den Ehepartner bei herausragenden Ereignissen begleitet. Dazu ge-hören u. a. Staatsbankette oder Besuche mit militärischer Begrüßung. Sollte beispielsweise Großbritanniens Premierminister Tony Blair mit seiner Gattin zu Besuch kommen, könnte ein Damenprogramm wie folgt aussehen: Rheinfahrt, Besuch eines Museums, einer Schule oder einer karitativen Einrichtung. Da solche Besuche lang vorher abgestimmt werden, könnte Herr Sauer natürlich angeben, anderweitige Verpflichtungen zu haben. Sollte es aber zu einer Begegnung zwischen Cherie Blair und Frau Merkels Gatten kommen, sollte dieser schlicht als Herr Professor Sauer angesprochen werden. Quelle: Auswärtiges Amt Sollte Angela Merkel in den Kabinettssitzungen von ihren männlichen Kollegen gemobbt werden – an wen kann sie sich wenden? Frau Merkel würde sich in einem solchen Fall vermutlich als Erstes mit ihren Vertrauten beraten, wie mit diesem Problem umzugehen sei. Kommt sie so zu keiner Lösung, kann sie sich an den Personalrat des Kanzleramtes, den Betriebsrat des Bundestages oder eine Mobbing-Anlaufstelle wenden. Dort würde sie Unterstützung finden und ausgiebig beraten werden. Unter anderem würde man ihr empfehlen, ein Mobbing-Tagebuch zu führen, um dort ihre Leiden zu dokumentieren. Dies könnte dann auch als Beweisstück bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung herangezogen werden. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bei Frauen wird mehr auf Äußerlichkeiten geachtet als bei Männern. Bekommt eine Bundeskanzlerin einen Kleiderzuschuss? Generell sind bei der finanziellen Unterstützung für den Kleiderkauf zwei Formen zu unterscheiden: das Kleidergeld und der Kleiderzuschuss. Kleidergeld wurde bis 2004 als Teil der Sozialhilfe an Bedürftige geleistet, mit der Änderung des Sozialgesetzbuches nach Hartz IV aber gestrichen. Als Kleiderzuschuss hingegen gilt eine Leistung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer; meist, wenn die Ausübung seiner Tätigkeit das Tragen einer Uniform verlangt. Da Frau Merkel weder Sozialhilfe empfängt noch als Bundeskanzlerin eine Uniform tragen müsste, hat sie keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung zum Kauf ihrer Kleidung. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 2006 findet in Deutschland die Fußballweltmeisterschaft statt. Weiß Frau Merkel eigentlich, was Abseits ist? Politisch ist diese Frage leicht zu beantworten: Ja. In der männerdominierten Union geht das gar nicht anders. Sportlich wird es schwieriger; Frau Merkels Verhältnis zum Fußball scheint von politischem Kalkül getrieben. In Joachim Gaucks Sendung Joachim Gauck sagte sie einst genau das, was eine CDU-Vorsitzende aus Mecklenburg mit bundespolitischen Ambitionen sagen muss: Sie empfinde »eine große Liebe für Hansa Rostock und eine etwas kleine für Bayern München«. Dabei weiß doch jeder Mensch mit einem Mindestmaß an Sensibilität für Fußball, dass man nur einer Mannschaft verbunden sein kann. Bei einer WM ist das im Übrigen besonders wichtig. Zur Beruhigung: Im Erdgeschoss des Kanzleramtes zeigt zurzeit eine Fußballausstellung Filmszenen der wichtigsten Ereignisse im Fußball. Sie läuft bis zum Ende der WM. Javier Caceres, Merkel-Beobachter und Fußballexperte