Die Gewissensfrage
»In einer verzwickten emotionalen Situation verschickte ich in einem Anfall von Übermut einen Liebesbrief. Da der Empfänger gerade verreist war, grübelte ich mehrere Tage, ob diese Aktion richtig war. Schließlich nagten die Zweifel so an mir, dass ich zu der Adresse fuhr und den zugestellten Brief wieder aus dem Briefkasten zog. Habe ich mich als Absenderin und ›Diebin‹ des Briefs in einer Person dennoch des Postraubs schuldig gemacht? Wenig später habe ich den Brief übrigens doch noch persönlich übergeben …« PETRA G., MÜNCHEN