Zugzwang

Über den weiteren Verlauf des Rechtsstreits eines Bauunternehmers mit der Deutschen Bahn

    Im SZ-Magazin vom 23. Mai 2008 berichteten wir vom Rechtsstreit eines Bauunternehmers mit der Deutschen Bahn. Die Bahn hatte nun vier Monate Zeit, um Revision einzulegen. Hier die aktuellste Entwicklung:

    Die Mühlen der Justiz mahlen weiter langsam im Fall Karl-Heinz Rietz gegen die Deutsche Bahn: Gestern hat die Deutsche Bahn beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Begründung für ihre Beschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe eingereicht. Das OLG Karlsruhe hatte am 12. Februar 2008 dem schwäbischen Bauunternehmer Rietz 2,9 Millionen Euro plus Zinsen zugesprochen (hier können Sie noch einmal diese Geschichte lesen) – als Kompensation für einen Bauauftrag aus dem Jahr 1997. Rietz führte diesen Auftrag von der Deutschen Bahn damals vollständig aus, erhielt aber nicht die volle Summe, die er der Bahn in Rechnung gestellt hatte. Im Jahr 2005 reichte Rietz – nach zahlreichen gescheiterten Verhandlungen - deshalb Klage gegen die Deutsche Bahn ein.

    Das Urteil des OLG Karlsruhe schloss eine Revision aus. Dagegen hat die Bahn Beschwerde eingelegt, so dass sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen wird.

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    Wie die Bahn ihre Beschwerde begründet, ist derzeit unklar: der Staatskonzern will zu dem Fall wie schon zuvor keine Stellung nehmen. Der mittlerweile bankrotte Bauunternehmer Rietz muss also weiter auf sein Geld warten. Seine Bank droht, ihm seinen letzten verbliebenen Besitz, ein Haus nahe dem schwäbischen Hechingen, zu pfänden. Prozessbeobachter rechnen damit, dass sich der Rechtsstreit noch einmal einige Monate hinziehen wird.

    (Rainer Stadler)

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