»Ich leite eine Grundschule mit einem sehr netten Hausmeister. Nun wurde er mir von Facebook als Freund vorgeschlagen. Zu meinem Entsetzen waren in seinem Profil rechtsradikale Postings, einschließlich Leugnung des Holocaust, und wüste Statements gegen AusländerInnen. Unsere Schule hat einen hohen Migrationsanteil. Mir ist nie aufgefallen, dass er sich unkorrekt verhalten hätte. Trotzdem komme ich darüber nicht hinweg. Immerhin scheint er so überzeugt, dass er alles öffentlich ins Netz stellt. Ich weiß nicht, wie ich ihm begegnen soll.« anonym
Das Gute an Ihrer Frage: Wir beide müssen uns hier jetzt gar nicht groß überlegen, wie Sie am besten mit dieser Angelegenheit umgehen sollen, denn das hat dankenswerterweise der Gesetzgeber für uns getan. Leugnung des Holocaust ist hierzulande strafbar. In Paragraf 130 Absatz 3 Strafgesetzbuch ist er als Volksverhetzung unter Strafe gestellt. Wer den Holocaust in Deutschland leugnet, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belangt werden oder mit einer Geldstrafe. Das gilt auch im Internet.
Daran merkt man schon, dass es keine Sache ist, die larifarimäßig Pi mal Daumen gehandhabt wird, sondern sie gilt als schwere Straftat und wird sehr ernst genommen. Auch Facebook müsste übrigens, sollten Sie die volksverhetzenden Beiträge melden, reagieren: Binnen 24 Stunden müssten die betreffenden Postings gelöscht sein, sonst würde Facebook ein Bußgeld in Millionenhöhe drohen. Ist zwar eigentlich nicht Facebook-Politik, aber man beugt sich in dieser Sache dem deutschen Recht und löscht.
Mag ja sein, dass Ihr Hausmeister im persönlichen Umgang sehr nett ist, im Grunde sind ja die meisten Menschen irgendwie nett, aber als Schulleiterin tragen Sie die Verantwortung für Hunderte Kinder, und ein Mann, der öffentlich menschenfeindliche Meinungen und Lügen vertritt, sollte bestimmt nicht an einer Grundschule arbeiten. Zeigen Sie ihn an. Das ist Ihnen vermutlich zu krass, weil Sie ihn ja mögen und er sich im Alltag so gut verstellt, dann sprechen Sie ihn eben vorher an. Widersprechen Sie ihm. Teilen Sie ihm mit, dass Sie ihm leider kündigen müssen, was er bestimmt verstehen wird, er hat es ja sozusagen drauf angelegt mit einem öffentlichen Facebook-Profil. Natürlich darf es auch hasserfüllte engstirnige Arschlöcher geben, aber warum sollten Sie die an Ihrer Schule beschäftigen?