Die Gewissensfrage

»Mittags gehe ich oft in eines der Lokale in der Nähe meines Büros, wo es günstige Gerichte für unter fünf Euro gibt. Um zu sparen, bestelle ich mir jedoch meistens kein Getränk, weil dann das Essen auf über acht Euro käme. Ich weiß natürlich, dass der Gastwirt bei solchen Angeboten mit dem Essen allein keinen Gewinn machen kann, sondern nur über die Getränke, und dass viele Gastwirte um ihre Existenz kämpfen. Bin ich moralisch verpflichtet, ein Getränk zu bestellen, oder kann ich guten Gewissens meinen Durst nach dem Essen im Büro löschen?« TOBIAS G., BERLIN

Wenn es etwas gibt, was ich fast so wenig mag wie den Geschmack von Knoblauch oder Bär-lauch, dann ist es die Schnäppchenmentalität und ein wenig riecht es hier danach. Nicht nach den Gewächsen, da wäre es einfach: Wer im Arbeitsalltag Knoblauch zu sich nimmt, handelt rücksichtslos; ein Wirt, der ihn auf den Mittagstisch oder ohne Warnung auf den Teller bringt, sollte nicht einmal fünf Euro, ja keinen Cent dafür erhalten, sondern dem Gast Schmerzensgeld bezahlen. Das wollten Sie zwar nicht wissen, aber ich einmal loswerden. Vorliegend stellt sich die schwieriger zu beurteilende Frage, ob Ihr wirtschaftliches Verhalten im Gegenteil ruchlos sein könnte. Dem wäre so, wenn Sie eine Lücke absichtlich ausnützten. Tun Sie das? Sie haben mit dem Wirt eine Geschäftsbeziehung. Er bietet etwas an und Sie überlegen, ob und was Sie davon haben wollen. Seine Aufgabe ist, die Preise zu kalkulieren, Ihre, sie zu bezahlen oder zu Hause zu essen. Meine Nachfrage in der Gastronomie hat ergeben, dass bei richtiger Kalkulation der Wirt selbst beim günstigsten Angebot gerade noch ein kleines Plus macht. Was das für Auswahl und Qualität der Zutaten bedeutet, steht auf einem anderen Blatt. Natürlich hofft er, dass Sie, dank des Schnäppchens einmal im Lokal, auch etwas trinken. Andererseits rechnet sich für ihn ein volles Lokal mit trocken essenden Gästen immer noch besser als ein leeres mit Kellnern, die Krampfadern vom Herumstehen bekommen. Denn sie, wie auch die Pacht, muss er auf jeden Fall bezahlen.Ich persönlich hielte einen »Draufzahl-Preis« sogar für unredlich, wenn Sie damit nur angelockt werden sollen, um anderes zu konsumieren. Man kann auch reell kalkulieren oder ein Kombi-Menü mit Getränk anbieten. Das kostet dann mehr und die Werbewirkung ist geringer, aber wenn sich der Wirt diese Zeche erwartet, wäre es ehrlicher, das auch so in die Karte zu schreiben.