Die Gewissensfrage

»Meine 90-jährige Mutter ist eine begeisterte Doppelkopfspielerin. Vor einigen Wochen verstarb nun eine Spielpartnerin, und die Runde kann nicht wieder aufgefüllt werden. Die verbleibenden Damen machen sich Gedanken, was aus der gemeinsamen Spielkasse (zirka 80 Euro) werden soll. Müssen sie dem Gatten der Verstorbenen den ihr zustehenden Anteil auszahlen? Dürfen sie Blumenschmuck für das Grab kaufen oder sich sogar ein gemeinsames Essen im Gedenken der Toten leisten? Geldsorgen hat keine der Beteiligten.« JENS-HOLGER S., OLDENBURG

Kartenspielen, Tod und Buchhaltung. Bislang kannte ich diese Kombination nur von Franz von Kobells Brandner Kaspar, der dem Boandlkramer beim Kartenspiel weitere Lebensjahre abluchst und damit die himmlische Buchführung durcheinanderbringt. Sie jedoch präsentieren eine neue, diesseitige Variante – und mehrere Lösungen. Nach dem Gesetz steht der Anteil der Verstorbenen wohl tatsächlich dem hinterbliebenen Gatten als Erben zu. Normalerweise habe ich Bauchschmerzen, wenn man sich über eine rechtliche Regelung hinwegsetzt, doch scheint mir das bei den hier in Rede stehenden Beträgen vertretbar; eine Auszahlung von 26,67 Euro an den trauernden Witwer hätte fast etwas Geschmackloses.

Politisch korrekt wäre sicher, den Anteil der Freundin einem guten Zweck zukommen zu lassen; vielleicht sogar, falls man ihn kennt, einem, der ihr besonders am Herzen lag. So halb auf dem Weg dorthin liegt der Blumenkauf für das Grab: Man gibt der Verstorbenen das ihr Gehörende zurück, ohne es in Heller und Pfennig ausrechnen oder auszahlen zu müssen. Zugleich haben die Blumen etwas von einer Spende, von einem Tribut an die Vergänglichkeit. Noch besser gefällt mir jedoch die Idee des gemeinsamen Erinnerungs-Essens. Das mag überraschend klingen, weil diese Variante auf den ersten Blick womöglich nicht sehr selbstlos oder besonders taktvoll wirkt. Damit aber bliebe man an der Oberfläche. Das Geld hat sich in fröhlicher Runde angesammelt, eine aus dem Kreis ist verschieden, da passt es nur zu gut, wenn die Verbliebenen ihrer auch in dieser Form gedenken. Nicht vergessen zu werden, sondern den Lebenden weiterhin in der gleichen Art verbunden zu bleiben und Freude zu bereiten wie zu Lebzeiten: Das ist schon fast ein kleiner Sieg über den Tod – und anders als beim Brandner Kaspar sogar ohne Falschspiel.

Illustration: Jens Bonnke