Die Gewissensfrage

»Zur Entspannung höre ich gern meditative Musik von Oliver Shanti. Inzwischen wurde bekannt, dass er Kinder missbraucht haben soll. Er wird unter seinem richtigen Namen Ulrich Schulz per Haftbefehl gesucht und befindet sich auf der Flucht vor der deutschen Justiz. Meine Frage lautet nun: Kann ich es verantworten, weiterhin diese Musik mit gutem Gewissen zu genießen?« MECHTHILD K., MÜNCHEN

»Musik wird störend oft empfunden, so sie mit Gewalt verbunden.« Dieses Motto frei nach Wilhelm Busch beschäftigt offensichtlich etliche Leser, denn entsprechende Fragen erreichten mich auch während der Prozesse gegen Michael Jackson und Bertrand Cantat, den Sänger der französischen Rock-Gruppe Noir Désir.Kernpunkt scheint mir – einmal abgesehen vom Aspekt der Unschuldsvermutung – in allen Fällen zu sein, wie sehr sich die Musik von ihren Urhebern trennen lässt. Das führt zur Frage, inwiefern generell ein Werk von moralischen Verfehlungen eines Künstlers beeinträchtigt wird, quasi mithaftet. Interessant deshalb, weil Künstler wie der Maler Caravaggio als Schläger und Mörder, der Bildhauer Benvenuto Cellini gar als mehrfacher Mörder bekannt wurden. Bleiben nun deren Bilder und Skulpturen, weil immer noch an ihnen hängend, sozusagen Mit-Täter? Es geht also noch allgemeiner um das Verhältnis eines Kunstwerks zu seinem Schöpfer. Der Kunsthistoriker Dagobert Frey schrieb dazu 1931: »Das Kunstwerk als Objekt tritt der schaffenden Persönlichkeit als Subjekt gegenüber als selbständige, wirkungsvolle, der Kausalität der objektiven Welt unterworfene Realität.« Er sieht darin eine Verkörperung des schöpferischen Willens, fast wie in einem Zeugungsakt. Dieser genialische Kunstbegriff wird heute nicht mehr allgemein vertreten, doch er enthält eines, was mir wichtig erscheint: Das Werk wird gegenüber dem Künstler eigenständig. Ich würde sogar weitergehen. Meiner Ansicht nach wird es gerade und nur dann zur Kunst, wenn es sich von Hand und Kopf des Schöpfers so weit gelöst hat, dass es ein Plus aufweist gegenüber »Tand von Menschenhand« und damit eine eigene Subjektsqualität. Kann es dann noch direkt mit der Person des Künstlers und dessen Verfehlungen verbunden werden?Manche meinen, entscheidend sei, ob die Verfehlungen im Bereich des künstlerischen Schaffens liegen, wie etwa bei dem Wiener Aktionisten Otto Muehl. Er verbüßte eine Haftstrafe wegen Missbrauchs Minderjähriger, eine Tat, die als Teil seiner Lebensweise innerhalb einer Kommune auch Bestandteil des Gesamtkunstwerks wurde. Dieses sei damit – anders als bei Taten im reinen Privatbereich – ebenfalls belastet, ein rein ästhetischer »Genuss« würde schwierig. Nun hat aber der Berliner Kunsthistoriker Horst Bredekamp nachgewiesen, dass gerade Cellinis Morde mit seinen Plastiken etwa beim Blutstrom aus dem Rumpf der Medusa untrennbar verbunden sind. Sollte deshalb die Stadt Florenz die Bronzegruppe des Perseus vom Signorienplatz verbannen? Das empfände man sicherlich als unangemessen; kaum jemand würde heute das Kunstwerk, vor dem er steht, durch einen Mord vor fast 500 Jahren beeinträchtigt sehen. Damit aber wechselt man den Blickwinkel, man stellt auf den ab, der die Kunst genießt. Das muss nicht unzulässig sein, im Gegenteil, es entspricht einem anderen, modernen Kunstbegriff, den man mit dem Schlagwort versehen könnte: Die Schönheit liegt im Auge des Betrachters. Nach dieser Auffassung bestimmt sich die Kunst nicht primär im genialischen Schöpfungsakt, sondern hängt vielmehr an der Rezeption, der Aufnahme durch den Wahrnehmenden. Damit aber hätten wir endlich eine Antwort: Es liegt an Ihnen. Wenn Sie die Musik trotz einer Auseinandersetzung mit den Vorwürfen unbeeinträchtigt genießen können, hat sie sich von ihrem inkriminierten Schöpfer gelöst und sie müssen kein schlechtes Gewissen haben. Können Sie das nicht, bleiben die Melodien mit dem Vorwurf verbunden; Sie werden sie aber ohnehin nicht mehr hören wollen und die Frage erübrigt sich.