Ihr Fall touchiert außer Blech zwei Prinzipien: Gerechtigkeit und Freundschaft. Für beide steht das Grundlegende bei Aristoteles, deshalb kommt man an ihm kaum vorbei. Geht es allein um die Gerechtigkeit, vertritt Aristoteles einen exakten Ausgleich: »Also ist dieses Gerechte eine Mitte zwischen einem nicht auf freiem Willen beruhenden Gewinn und Schaden und so, dass man das Gleiche nachher hat, wie man es zuvor hatte.« Ein Richter soll die Mitte finden, indem er streng arithmetisch auf der einen Seite wegnimmt und auf der anderen hinzufügt. Dies kann in Geld erfolgen, denn das Geld mache »wie ein Maß die Dinge messbar und stellt eine Gleichheit her«.
Die Schadensabwicklung innerhalb einer Freundschaft hat Aristoteles nicht speziell untersucht, dafür aber das Gegenteil, die Hilfe unter Freunden. Dort unterscheidet er: Bei einer lediglich auf gegenseitigem Nutzen beruhenden Freundschaft muss die Hilfe in der Höhe »zurückgegeben werden, so viel es genützt hat, oder noch mehr«. Bei den echten Freundschaften »auf Grund der Tugend gibt es keine Vorwürfe, und als Maß gilt die Absicht des Gebenden. Denn das Gewicht der Tugend und des Charakters liegt in der Absicht.«
Eins zu eins auf den Schaden übertragen lässt sich das nicht. Aber daran angelehnt würde ich ebenfalls gern differenzieren: Bei einem entfernteren Freund oder Bekannten scheint mir sinnvoll, nach den allgemeinen Grundsätzen, also genau arithmetisch zu verfahren, getreu dem Spruch: »Klare Rechnung – gute Freunde«. Eine wahre enge Freundschaft hingegen sollte darüber stehen. Im strengen Umkehrschluss zu Aristoteles dürfte man sich sogar, da der Freund das nicht absichtlich getan hat, keinerlei Schaden ersetzen lassen. Dies ginge mir zu weit, aber wenn man das Auto nicht reparieren lassen möchte, kann man es dabei auch bewenden lassen.
Illustration: Jens Bonnke