Dienstags. Immer Dienstags. Das ist für die 22 Jahre alte Noemi der schlimmste Tag der Woche, denn es ist der Tag, an dem sie eine Verabredung mit ihrem Vergewaltiger hat. Jede Woche dienstags packt sie ihre vier Jahre alte Tochter ein, fährt mit ihr zum Arbeitsplatz oder dem Zuhause ihres Vergewaltigers und lässt ihre Tochter über den Parkplatz zu seinem Auto laufen. »Ich halte es nicht aus, ihm in die Augen zu sehen«, sagt Noemi. Zweieinhalb Stunden lang, so hat es das Gericht in Nebraska entschieden, darf Noemis Vergewaltiger mit seiner Tochter allein sein. Unbeaufsichtigt. Während dieser Zeit wird Noemi versuchen, sich abzulenken und Besorgungen zu erledigen, um nicht daran zu denken, dass sie ihre kleine Tochter gerade einem verurteilten Sexualverbrecher ausgeliefert hat. Wenn die Kleine älter ist, wird das Besuchsrecht jedes Jahr ausgedehnt, ab nächstem Jahr muss sie ihre Tochter sogar bei dem Mann übernachten lassen - ebenfalls unbeaufsichtigt. »Meine größte Angst ist, dass er meinem Kind etwas antut oder irgendetwas Schlimmes passiert«, sagt Noemi. »Ich kann nicht abschätzen, was er mit meiner Tochter vorhat.«
Als ich zum ersten Mal in einer CNN-Dokumentation meiner Kollegin Lisa Ling von Noemis Dilemma hörte, dachte ich, das müsste ein absoluter Einzelfall sein, die absurde Entscheidung eines verbohrten Provinzrichters. Aber tatsächlich ist Sexualstrafrecht in Amerika Sache der Bundesstaaten und mehr als die Hälfte der amerikanischen Bundesstaaten hat Gesetze, die es Vergewaltigern ermöglichen, ihre Vaterschaftsrechte auszuüben. Die ansonsten sehr schüchterne Noemi – die ihren Nachnamen geheim halten möchte – hat sich entschlossen, an die Öffentlichkeit zu gehen, weil sie sonst keine andere Möglichkeit sieht.
Bis zu 32.000 Frauen werden jedes Jahr in Amerika durch eine Vergewaltigung schwanger, die Hälfte bis ein Drittel der Frauen entscheiden sich, das Kind zu behalten. Für Noemi kam eine Abtreibung nicht in Frage. »Als ich zum Arzt ging und zum ersten Mal den Herzschlag meines Babys hörte, wusste ich, dass ich das nicht übers Herz bringe.« Sie ist streng katholisch, »und das Kind kann ja nichts dafür, wie es entstanden ist.«
Als sie 18 war, ging sie noch zur Schule und jobbte nebenbei in einem Fast-Food-Imbiss in Norfolk, Nebraska. Ein 20 Jahre alter Mitarbeiter stellte ihr nach. Sie fand ihn eigentlich ganz nett, aber als gläubige Katholikin kam für sie eine sexuelle Beziehung vor der Ehe nicht in Frage. Sie wusste, ehrlich gesagt, nicht einmal genau, wie Sex überhaupt funktioniert. (Dass Teenager darüber nicht Bescheid wissen ist in Amerika, wo Aufklärung in vielen konservativen Schulen nicht auf dem Stundenplan steht, leider gar nicht so selten.) Eines Abends bat er sie, nach der Arbeit länger zu bleiben. Sie dachte, er wolle nur reden, aber er vergewaltigte sie. »Ich war total unerfahren«, sagt sie, »und unglaublich naiv.« Sie kann sich an den Tatabend kaum erinnern, aber der Täter gestand im Polizeiverhör.
Zu dem Trauma Vergewaltigung kommt nun das Trauma, mit dem Täter regelmäßig kommunizieren und ihm das gemeinsame Kind überlassen zu müssen. »Nun muss ich meinem Vergewaltiger SMS oder Emails schicken. Ich muss meine Tochter jemandem übergeben, dem ich nicht vertraue. Ich werde gezwungen, gemeinsam das Sorgerecht für meine Tochter auszuüben und ihn jede Woche zu sehen, mit ihm über die schulischen Aktivitäten meiner Tochter und ihre Gesundheit zu sprechen. Ich sehe keinen Ausweg aus dieser Situation, weil ihm der Staat das Recht übertragen hat, und es gibt nichts, was wir dagegen tun können.«
In amerikanischen Fernsehshows werden oft die Verhandlungen im Gerichtssaal und Jury-Beratungen als dramatisches Finale im Sieg der Gerechtigkeit geschildert. Tatsächlich werden in Amerika nur noch die wenigsten Täter in richtigen Gerichtsverfahren verurteilt. 97 Prozent lassen sich auf einen sogenannten »Plea Deal« ein, eine Verständigung. Sie stimmen einem abgeschwächten Vorwurf zu und bekommen im Gegenzug eine mildere Strafe. Das hat viele Vorteile: Der Staat spart Zeit und Geld, der Täter spart sich einige Jahre im Gefängnis, und das Opfer, nun ja, das Opfer muss eben sehen, wie es mit den Konsequenzen zurechtkommt.
Noemis Vergewaltigung erfüllt den Tatbestand der sexuellen Straftat ersten Grades, nämlich einer Vergewaltigung mit Schwangerschaftsfolge. Damit verliert ein Vergewaltiger auch in Nebraska automatisch die Vaterschaftsrechte. Die Tat an sich ist unbestritten: Der Täter hat gestanden. Aber durch den Plea Deal bekannte sich der Täter nur einer sexuellen Nötigung dritten Grades schuldig. Und damit darf er die Vaterschaftsrechte behalten.
Als Noemi staatliche Hilfe für die Gesundheitsversorgung ihrer Tochter beantragte, musste sie auch den Namen des Vaters angeben. Der Staat wandte sich dann mit der Forderung nach Unterhaltszahlungen an ihn. Damit begann der zweite Teil von Noemis Albtraum. Fünf Monate nach der Geburt ihrer Tochter begann der Täter, regelmäßige Besuche seiner Tochter zu verlangen – und das Gericht gab ihm Recht. In gewisser Weise ist dem Täter damit nicht nur sein Kind ausgeliefert, sondern auch sein Opfer.
Viele Frauen zeigen Vergewaltigungen nicht an – auch deshalb, weil sie sich davor fürchten, ihrem Vergewaltiger vor Gericht wieder zu begegnen. Nur 19 Prozent der Vergewaltigungen in Amerika würden überhaupt angezeigt, schätzt das National Institute of Justice. Nur ein Drittel dieser Anzeigen landen vor Gericht. Und von den Angezeigten werden weniger als die Hälfte verurteilt.
Dass nun ein – noch dazu so junges – Opfer, das die Tat anzeigte und eine Verurteilung erwirkte, die nächsten 16 Jahre damit leben muss, dass sie ihren Vergewaltiger an der Kindeserziehung beteiligen muss, wirkt wie eine doppelte Bestrafung des Opfers. Was für ein Signal sendet Noemis Erfahrung an andere Vergewaltigte, die sich überlegen, die Tat anzuzeigen? Noemi zeigt SMS-Botschaften ihres Vergewaltigers, die er ihr schickte, als sie schwanger war. Darin fordert er, sie solle das Kind abtreiben lassen oder sich die Treppe hinunterstürzen. Sie sagt, sie habe um ihr Leben gefürchtet. Aber auch das hielt das Gericht nicht davon ihm, ihm Umgangsrechte zu gewähren.
Sogar Ariel Castro, der sadistische Kidnapper von Cleveland, Ohio, der drei junge Frauen entführte und fast 10 Jahre lang in seinem Keller gefangen hielt, forderte ein Umgangsrecht mit der in der Gefangenschaft gezeugten sechs Jahre alten Tochter. Und die Anwälte des Opfers mussten feststellen, dass es kein Gesetz gab, das ihm den Umgang eindeutig verweigerte. (Castro erhängte sich, nachdem ihn das Gericht zu 100 Jahren Strafe verurteilt hatte.)
In Nebraska und anderen Staaten wie etwa Maryland versuchen Opferorganisationen, Gesetzesänderungen durchzukämpfen. Noemi bereitet derzeit ihre Aussage vor dem Ausschuss vor und wie sie melden sich immer mehr Frauen zu Wort, die eine Chance sehen, auf ihre besondere Leidens-Situation aufmerksam zu machen.
Shauna Prewitt ist eine heute 34 Jahre alte Anwältin in Chicago. Sie wurde als 21 Jahre alte Studentin in Missouri von einem Fremden vergewaltigt, schwanger und bekam das Kind. Genau wie Noemi machte sie die Erfahrung, dass der Vergewaltiger plötzlich seine Vaterrechte einklagte, als der Staat Unterhalt von ihm forderte. »Als der Brief kam, habe ich erstmal laut aufgelacht, weil ich das für so absurd hielt, dass ich dachte, das Schreiben kann ich in den Müll werfen. Aber das Lachen ist mir schnell vergangen.« Sie beschreibt »den Schock, die Angst und den Terror, dass ich ihm meine Tochter überlassen sollte, aber auch selbst 18 Jahre lang mit ihm zu tun haben würde.« Sie gewann schließlich vor Gericht, »aber ich weiß, dass viele Frauen nicht soviel Glück haben wie ich.« Durch diese Erfahrung stellte sie die Weichen für ihr Leben neu: Weil sie an ihrem eigenen Leib erlebte, »wie viele Hindernisse einer vergewaltigten Frau in den Weg gelegt werden«, sattelte sie auf Jura um und wurde Anwältin.
Prewitt verteidigt heute als Partnerin einer Kanzlei in Chicago vor allem Einwanderer, aber der Kampf gegen die Väterrechte von Vergewaltigern bleibt eines ihrer Themen, so lange das Problem nicht gelöst ist: »Es ist wichtig, im Auge zu behalten, wie sich das gemeinsame Sorgerecht auf die Mutter auswirkt, die dadurch immer wieder mit dem Trauma der Vergewaltigung konfrontiert wird«, sagt Prewitt. »Es hat wirklich negative Folgen, ähnlich einer posttraumatischen Belastungsstörung. Wenn zwei Eltern ihr Kind nicht gemeinsam erziehen können, müssen die Elternrechte eines Beteiligten zurück stehen. Unter diesen Umständen sollten das die Rechte desjenigen sein, der die Straftat begangen hat.«
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