Schleudertrauma

Eine Bekannte möchte die Katzen im Garten mit einer Steinschleuder vertreiben. Was ist davon zu halten?

Illustration: Serge Bloch

»Eine Bekannte bat mich, weil sie selbst nicht so versiert ist, im Netz für sie eine Steinschleuder zu bestellen. Mehrere Katzen aus der Nachbarschaft vergnügen sich in ihrem Garten, diese will sie mit der Schleuder vertreiben. Mein Mann sagt, das ist Tierquälerei, ich soll das nicht unterstützen. Mein Sohn meint, was soll’s, und wenn die Geschäfte wieder öffnen, kauft sie sich sowieso eine. Was tun?« Cornelia E., Karlsruhe

Ich würde Sie bitten, es nicht zu tun. Nicht nur im Namen aller Katzen, die ja keine Ahnung haben, ab wann sie den Garten einer Person betreten, die keine Katzen in ihrem Garten wünscht. Sie sollten dem Wunsch Ihrer Bekannten auch nicht nachkommen, um keine Beihilfe zu einer Straftat zu leisten. Sollte Ihre Bekannte mit der Waffe ihrer Wahl eine Katze verletzen oder töten, kommt Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes zum Tragen, dessen einzige Strafvorschrift. Der Inhalt: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm vorsätzlich länger anhaltende Schmerzen oder Leiden zufügt.

Gehen wir außerdem davon aus, dass es keine herren- und herrinnenlosen Katzen sind, die im Garten Ihrer Bekannten herumstreunern, sondern dass sie jemandem gehören, so kommt auch noch der Straftatbestand der Sachbeschädigung hinzu, geregelt durch Paragraf 303 im Strafgesetzbuch: »Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.« Es reicht hierfür übrigens, dass Ihre Bekannte mit ihrer Steinschleuder auf eine Katze schießt, ohne sie zu treffen. Anders als bei Tierquälerei ist bei Sachbeschädigung nämlich schon der Versuch strafbar. Lea Schmitz, der Pressesprecherin des Deutschen Tierschutzbundes, ist noch folgender Punkt wichtig. »Unabhängig vom Strafmaß: Grundsätzlich ist es natürlich nicht zu entschuldigen und nicht hinnehmbar, wenn Tiere gequält werden. Es handelt sich um Lebewesen, denen man mit Respekt begegnen sollte!«

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Und falls Sie noch ein Argument brauchen: Gewisse Arten von Steinschleudern sind nach dem Waffengesetz bei Strafe verboten.