Malen, dann zahlen

Muss man einem Straßenkünstler Geld geben, wenn man ihm zuvor zugesehen hat?

»Mittlerweile gibt es in jeder Stadt viele Straßenkünstler. Wir bleiben manchmal ein paar Minuten oder auch länger stehen, sehen uns die Vorstellung an und genießen die Atmosphäre rund um das Geschehen. Ist es in Ordnung, dann ohne dem Künstler etwas zu geben weiterzugehen, oder sollte man einen finanziellen Beitrag leisten?« Lisa F., Köln

Man könnte bei diesem Fall vom Geschäftsmodell eines Straßenkünstlers ausgehen: Er bietet seine Kunst in der Öffentlichkeit frei und gratis an und hofft auf Spenden von Menschen, welche zufällig in ihren Genuss kommen. Die Unverbindlichkeit des Angebots ist somit ebenso Teil des Geschäftsmodells wie die Freiwilligkeit der Zahlung, eine Verpflichtung liefe dem zuwider.

Man könnte versuchen, es juristisch anzugehen. Und überlegen, ob das Spielen der Künstler auf der Straße ein Angebot zu einem Darbietungsvertrag darstellt, das Sie annehmen, wenn Sie stehen bleiben und bewusst und absichtlich zusehen oder -hören. Abgesehen von Abgrenzungsschwierigkeiten riefe das jedoch vermutlich eine Vielzahl von schlauen Personen auf den Plan, die mithilfe von ebenso vielen juristischen Argumenten erklären, warum Sie nicht zahlen müssen.

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Deshalb würde ich es eher mithilfe der Fairness lösen. Der Straßenkünstler geht mit seiner Kunst bedingungslos in Vorleistung. Wenn man sich daran durch Zuhören und Genießen bedient, ist es fair, mit seiner Gegenleistung ebenso bedingungslos zu verfahren.

Noch einfacher wird es über die Dankbarkeit. Vielleicht trifft es der schöne alte Ausdruck »sich erkenntlich zeigen« am besten: Wenn man die Darbietung eines Künstlers, der oder die von Zuwendungen lebt, genossen hat, sollte man für diesen Genuss dankbar sein und sich erkenntlich zeigen, oder wie der Duden es umschreibt, seinen Dank durch eine Gabe ausdrücken.

Am besten aber lässt sich alles über den Zauber des Lächelns betrachten. Es gibt so einiges in der Welt, das einem das Lächeln vergällt. Deshalb sollte man, wenn man auf etwas trifft, das einem ein inneres oder äußeres Lächeln ins Gesicht zaubert, sich darüber freuen und – lächelnd – etwas dafür zurückgeben.

Literatur:

Das Deutsche Wörterbuch der Brüder Grimm hat für »erkenntlich« folgenden Eintrag:
erkenntlich,
1) was erkennbar, offenbar: es hat hie der teufel keinen deckel können finden, denn diese sünde ist zu grob und erkentlich, das sie mit keinem schein hat mügen geboten werden. Luther 2, 40a; sol tugent ein stifterin und ursprung des erkentlichen adels sein. Aimon vorr.; bei dem künstler sind sie (die götter) personificierte abstracta, die beständig die ähnliche characterisierung behalten müssen, wenn sie erkenntlich sein sollen. Lessing 6, 433; wenn die figuren des hintersten grundes im geringsten erkenntlich sein sollten. 8, 32.
2) gratus, die empfangne wolthat erkennend, dankbar: meine muhme wird sich schon erkenntlich gegen sie bezeigen. 2, 410.

Dies legt die Herkunft und Bedeutung von »sich erkenntlich zeigen« offen: »erkenntlich« bedeutet in diesem Zusammenhang, dass man die Wohltat erkannt hat. Und diese Erkenntnis zeigt man durch eine Gabe an den Wohltäter.

Immanuel Kant schreibt dazu entsprechend in seiner Metaphysik der Sitten:  »Eine dankbare Gesinnung dieser Art wird Erkenntlichkeit genannt.« AAVI, S. 455

Illustration: Serge Bloch