Müssen Hunde draußen bleiben?

Ist es in Ordnung, seine Gäste zu bitten, ihren Hund zu einem gemeinsamen Abendessen nicht mitzubringen?

»Wir wurden wiederholt von Bekannten zum Essen eingeladen. Nun sind wir an der Reihe. Aber das ältere Paar hat einen kleinen Hund, den die beiden überallhin mitnehmen, und wir möchten nicht, dass sie ihn in unseren tierfreien Haushalt mitbringen. Kann man sagen, dass man das nicht möchte – oder gebietet es das soziale Verhältnis, dass man ein Auge zudrückt?« Gerd L., Wuppertal

Man könnte Ihre Frage mit dem Verweis auf das alte Prinzip der Gastfreundschaft beantworten, das gebietet, es dem Gast möglichst angenehm zu machen. Damit wäre klar, dass Ihre Gäste den Hund mitbringen dürfen. Man könnte aber auch auf das Prinzip »When in Rome, do as the Romans do« verweisen, das auf den Kirchenlehrer Augustinus zurückgeht, also allerhöchsten Segen hat. Und dieses Prinzip besagt, dass man sich als Gast an die Gepflogenheiten der Gastgeber halten soll. Das würde bedeuten, dass Gäste in einen mit Bedacht tierfreien Haushalt kein Tier mitbringen sollten. Was gebietet dann das von Ihnen herangezogene »soziale Verhältnis«? Versteht man darunter ein Verhältnis, das von den sozialen Gepflogenheiten, also ungeschriebenen Regeln bestimmt wird, kommt man zu einer Pattsituation eben dieser Regeln.

Und damit eröffnet sich die Möglichkeit zu einer Bestimmung dieses Begriffs, die mir ohnehin besser gefällt als der Rückgriff auf Gepflogenheiten und Regeln: die Abwägung von Interessen im gesellschaftlichen Miteinander. Hätten Ihre Bekannten etwa eine schon ausgewachsene, aber noch ungestüme Dänische Dogge, die in Ihrem kleinen Apartment auf dem Parkett umhertollen, den Seidenteppich anknabbern und den Rest einspeicheln will, oder Ihr Mann eine Hundehaarallergie, die ihn noch vor dem Dessert in die Notaufnahme zwingt und die Wohnung bis zu einer professionellen Dekontaminierung für ihn unbewohnbar macht, fiele die Abwägung zugunsten Ihrer zoophoben Haltung aus. Ansonsten kann man den kleinen Hund eines älteren Paares den Herrschaften zuliebe für ein paar Stunden ertragen, danach durchsaugen und sich über die wieder eingekehrte kläff-, tier- und gastfreie Ruhe freuen. Wo auch immer Sie den Schwerpunkt Ihrer Freude setzen wollen.

Meistgelesen diese Woche:

Literatur:

Das im englischen Sprachraum bekannte Zitat »When in Rome, do as the Romans do«, soll auf einen Brief Augustinus’ zurückgehen.

Brewer, The Dictionary of Phrase and Fable, Galley Press, Leicester 1988, S. 1070 Gary Martin, The meaning and origin of the expression: When in Rome, do as the Romans do, The Phrase Finder, online abrufbar hier.

Tom Weber, Do as the Romans do ... says who?, Italian Notebook, online abrufbar hier

In dem Brief schrieb Augustinus, er habe festgestellt, dass die Kirche in Mailand, wohin er als Professor gegangen war, nicht am Samstag fastete, wie er es in Rom gekannt habe. Daraufhin habe er den älteren heiligen Ambrosius gefragt, wie er es dann mit dem Fasten halten solle. Ambrosius aber habe ihm geantwortet: »Cum Romam venio, ieiuno sabbato; cum hic sum, non ieiuno. Sic etiam tu, ad quam forte Ecclesiam veneris, eius morem serva, si cuiquam non vis esse scandalo, nec quemquam tibi.«
(Augustinus, Epistola 54, unter 3., online abrufbar hier)

»Wenn ich nach Rom komme, faste ich am Samstag; wenn ich hier bin, faste ich nicht. Folge auch du den Sitten der Kirche, in welche du auch immer kommst, wenn du keinen Anstoß erregen oder erfahren willst.« (Übersetzung: RE)

Näheres zur Bedeutung dieses Prinzips für das Aufeinandertreffen von unterschiedlichen Kulturen siehe den Abschnitt »When you are in Rome...« im Kapitel Willkommen. Höflichkeit zwischen den Kulturen, in: Rainer Erlinger, Höflichkeit. Vom Wert einer wertlosen Tugend, S.Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2016, S. 261f.

Illustration: Serge Bloch