Muss man seinen Hinterbliebenen einen Gedenkort schaffen?

Unser Leser möchte für sich eine Seebestattung, seine Angehörigen wünschen sich aber einen Ort der Trauer. Über die große Frage, wie mit dem letzten Willen eines Verstorbenen umgegangen werden sollte.

Illustration: Serge Bloch

»Ich habe Verfügung getroffen, dass ich nach meinem Tod verbrannt und seebestattet werde. Mir nahestehende Menschen haben mich wissen lassen, dass sie das nicht gut finden und sich einen Ort der Trauer wünschen. Sie würden sich nach meinem Tod dafür einsetzen, dass sie einen solchen Ort bekämen, beispielsweise dadurch, dass ich erdbestattet werde. Was ist wie von wem zu entscheiden? Gilt der letzte Wille des Verstorbenen oder die Entscheidung der Hinterbliebenen?« Thomas B., Bielefeld

Vielen Dank für Ihre Frage, bei deren Beantwortung ich lauter spannende Dinge erfahren habe. Als Expertin habe ich die Bestatterin Birgit Scheffler hinzugezogen, die seit zwei Jahren, zusammen mit einer Kollegin, in Berlin-Kreuzberg ihr eigenes Bestattungsunternehmen führt, »Das Fährhaus«. Sie sagt: Zuallererst müssen Sie herausfinden, wer eigentlich für Sie bestattungspflichtig ist. In der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Reihenfolge sind das: 1. Ehepartner/Lebenspartner, 2. Kinder, 3. Eltern, 4. Geschwister, 5. Partner aus nichtehelicher Lebensgemeinschaft, ­6. sonstige Sorgeberechtigte, 7. Großeltern, 8. Enkelkinder, 9. sonstige Verwandte bis hin zum 3. Grad. Sollte bei Ihnen wirklich jemand federführend bestattungspflichtig sein, der andere Vorstellungen hat als Sie, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie treffen eine Bestattungsvorsorge. Das bedeutet, Sie gehen zu einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl, besprechen Ihre Wünsche und hinterlegen das Geld für genau diese Bestattung bei einer Treuhandgesellschaft. Oder Sie betreuen eine Person, die in Ihrem Sinne handeln wird, mit einer Vorsorgevollmacht. Hierbei ist wichtig, dass diese über den Tod hinaus gilt. Schreiben Sie auf keinen Fall Ihre Wünsche für Ihre Bestattung ins Testament – die Testamentseröffnung findet oft erst nach der Beisetzung statt, also zu spät.

Am schönsten für Sie alle aber wäre es, Sie könnten sich noch einigen. Vielleicht lässt sich ein Gedenkort festlegen, auch ohne dass Ihre Asche dort ist? Einige Reedereien bieten Gedenkfahrten an. Und angeblich gibt es Bestattungsunternehmen, die etwas Asche auch herausgeben, was ja ehrlich gesagt nur human ist – wenn alle damit einverstanden sind. Auf diese Weise könnten Sie seebestattet werden – und an einem Ort für Ihre Hinterbliebenen.