Bausünde

Ein Neubau in der Nachbarschaft ist furchtbar hässlich. Aber darf man das misslungene Haus deshalb im Internet anprangern?

»Mir gefällt die Architektur eines kürzlich gebauten Hauses in meiner Heimatstadt überhaupt nicht. Um meine Meinung zu prüfen, aber auch als warnendes Beispiel schlechter Baukultur, möchte ich ein Foto dieses Hauses in einer Internet-Community veröffentlichen. Andererseits diskriminiere ich damit vielleicht die Bewohner. Soll ich von der Veröffentlichung absehen?« Michael Z., München

Jegliche Kritik birgt ein Grundproblem: Wenn sie negativ ist, vermag sie die Kritisierten zu kränken. Diese potenzielle Verletzung kann jedoch – wenn sie nicht, wie manchmal leider der Fall, das Hauptziel ist – neben der Meinungsfreiheit durch drei Gründe gerechtfertigt sein: die Verantwortung der Kritisierten für ihr Werk; die Sachlichkeit und Begründetheit der Kritik; und der Wunsch, Dinge zum Besseren zu wenden.

Architekt und Bauherr müssen also negative Kritik ertragen, speziell wenn sie, wie bei Ihnen, von dem Wunsch getragen wird, die Baukultur zu verbessern. Vorausgesetzt, die Kritik bleibt sachlich und ist begründet. Einfach ein Foto unter der Überschrift »Ein Haus zum Kotzen« ins Internet zu stellen, fände ich in dieser Hinsicht bedenklich. Wohl wissend, wie mühsam es im Vergleich dazu ist, genauer auszuführen, was man nun für schlecht daran hält, und warum. Aber auch und gerade Kritik beinhaltet Verantwortung.

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Nun hat, darauf fußen Ihre Bedenken, ein Haus neben seinen Schöpfern auch Bewohner. Soweit die sich frei entschieden haben, in dem Haus zu wohnen, müssen sie dazu stehen und die Kritik aushalten. Aber auch falls der Wohnungsmarkt sie dazu gezwungen hat, darf die Rücksicht auf sie nicht die Meinungsfreiheit aushebeln. Zumal hier ein anderer, besonderer Aspekt der Architektur mit hineinspielt: ihre Öffentlichkeit.

Der bekannte österreichische Architekt Adolf Loos schrieb dazu 1909: »Das haus hat allen zu gefallen. Zum unterschiede vom kunstwerk, das niemandem zu gefallen hat. Das kunstwerk ist eine privatangelegenheit des künstlers. Das haus ist es nicht. (…) Das kunstwerk ist niemandem verantwortlich, das haus einem jeden.«

Architektur ist öffentlich, sie beeinflusst ihre Umgebung, deshalb muss es erlaubt sein, sie öffentlich zu kritisieren. Sachlich und begründet.

Literatur:

Adolf Loos, Architektur (1909), abgedruckt in: Adolf Loos, Trotzdem. 1900-1930, Unveränderter Nachdruck der Erstausgabe 1931, herausgegeben von Adolf Opel, Georg Prachner Verlag, Wien, 1982/1988, S. 90ff. (101)

Ole W. Fischer, Kritik der Architekturkritik – Architektur zwischen Gesellschaft und Form, in: Archplus 200: Kritik, Oktober 2010, S. 120–125
Darin zur Zukunftsgewandtheit speziell von Architekturkritik: „... diese Kritik ist projektiv, weil sie Aktivitäten anregt, Alternativen vorschlägt und Handeln vorausbestimmt. Dieser Wunsch nach Veränderung, dieser Zug zur Praxis macht aus ihr eine produktive Kritik.“ (S. 123)

Michel Foucault, Was ist Kritik?, Merve Verlag, Berlin 1992 Rahel Jaeggi, Tilo Wesche (Hrsg.): Was ist Kritik? Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 2009

C. v. Bormann, G. Tonelli, H. Holzhey: Kritik, in: Joachim Ritter und Karlfried Gründner (Hrsg.), Historisches Wörterbuch der Philosophie. Band 4, Schwabe Verlag, Basel 1976, Sp. 1249–1282

F. Schalk, H.-D. Weber, Kritik, Literaturkritik, in: Joachim Ritter und Karlfried Gründner (Hrsg.), Historisches Wörterbuch der Philosophie. Band 4, Schwabe Verlag, Basel 1976, Sp. 1282-1291

Illustration: Serge Bloch