Die Gewissensfrage

Was erwidere ich einem Muslim, der mir frohe Weihnachten wünscht?

»Wir haben in der Nachbarschaft etliche Läden, die Muslimen gehören oder in denen Muslime arbeiten und in denen wir häufig einkaufen. Vor den Festtagen wünschten die aufmerksamen Verkäufer mir frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr. Automatisch und ehrlichen Herzens wünschte ich dies gleichfalls – um später verlegen zu bemerken, dass die Angesprochenen ja gar nicht Weihnachten feiern und das muslimische Neujahrsfest schon Ende November war. Wie aber verhalte ich mich richtig, was antworte ich korrekterweise?« Stefan M., Oberhausen

Wie wäre es für Sie, wenn Ihnen jemand am 30. August »Eid Mubarak« zugerufen hätte, den islamischen Gruß zum Zuckerfest Eid al-Fitr, zum Ende des Fastenmonats Ramadan? Ähnlich dürfte es für einen Muslim sein, wenn man ihm »Frohe Weihnachten« wünscht. Mit Einschränkungen: Auch für muslimische Mitbürger ist hierzulande Weihnachten – anders als für Sie das Zuckerfest – mit freien Tagen, »Feiertagen« verknüpft, also ein weltlicher Grund, fröhlich zu sein. Umgekehrt sind jedoch viele in einer Glaubensdiaspora empfindlicher gegenüber religiösen Vereinnahmungen.

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Ich persönlich würde mich über Glück- und Segenswünsche zu jedem Anlass, in jeder Sprache und jeder Religion freuen, weil ich sie als Ausdruck der Wertschätzung und Zuneigung auffasse. Allerdings ist das kein Maßstab für die Behandlung anderer, weil es dabei auf deren Empfinden, nicht auf meines ankommt. Und tatsächlich lassen sich islamische Rechtsgutachten, Fatwas, finden, die jede Form von Bezugnahme auf nichtislamische Feste als »haram«, islamrechtlich verboten, ansehen. Andererseits haben im Dezember 2007 138 muslimische Gelehrte und Geistliche in einem gemeinsamen Schreiben den Christen ausdrücklich fröhliche und friedliche Weihnachten gewünscht.

In den USA kennt man schon länger den Konflikt vor allem zwischen dem jüdischen Chanukkah und dem christlichen Weihnachten – manchmal auch »December Dilemma« genannt –, weshalb im interreligiösen oder öffentlichen Bereich oft die neutrale Formulierung »Happy Holidays« gegenüber »Merry Christmas« bevorzugt wird.

Ich finde es sehr gut, sich Gedanken darüber zu machen, wie das, was man sagt und tut, beim Gegenüber, der vielleicht andere Vorlieben hat, aufgenommen wird. Dennoch halte ich es für schade, wenn ein positiv gemeinter Gruß und Wunsch wegen religiöser Differenzen zum Problem werden kann. Meines Erachtens wirft das kein gutes Licht auf das Prinzip Religion insgesamt.

Dezidiert religiöse Wendungen wie »Ein gesegnetes Fest der Geburt unseres Herrn!« hätten auch für mich einen missionarischen Beigeschmack; aber meiner Meinung nach hat sich »Frohe Weihnachten« mittlerweile vom religiösen Inhalt so weit gelöst wie der Konsumwahn zum Fest. Dennoch halte ich aus Respekt gegenüber dem anderen in Fällen wie Ihrem die neutrale Formulierung »Schöne Feiertage« für vorzugswürdig.

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Quellen:

Der gemeinsame Brief der muslimischen Gelehrten und Geistlichen mit den Weihnachtswünschen für 2007 ist online abrufbar unter: www.acommonword.com.

Zur religiösen Neutralität rund um Weihnachten und Chanukkah gibt es zwei Grundsatzentscheidungen des US-Supreme Court:
Lynch v. Donnelly , 465 U.S. 668 (1984) und County of Allegheny v. American Civil Liberties Union, Greater Pittsburgh Chapter 492 U.S. 573 (1989).

Ein interessanter Artikel in der New York Times zum December Dilemma.

Zur Lösung des December Dilemma gibt es als ironisch-genervten Vorschlag aus eine gemischt jüdisch-christlichen Familie „Chrismukkah“ zu begehen mit entsprechenden Produkten.

Das geht zurück auf die Bezeichnung „Weihnukka“ unter der auch 2005/2006 eine im Jüdischen Museum Berlin eine Ausstellung zu Geschichten von Weihnachten und Chanukka zu sehen war.

Dazu ist auch ein gleichnamiges Buch im Berliner Nicolai Verlag erschienen.

Illustration: Marc Herold