Die Gewissensfrage

Was macht man mit Aufnahmen von einem tödlichen Bergsturz, den man zufällig im Urlaub mit seiner Kamera festgehalten hat?

»Im Urlaub habe ich Fotos und ein kurzes Video von einer Bergwand mit Kletterern gemacht. Dabei hielt ich unfreiwillig eine Szene fest, wie ein frei kletternder junger Mann den Halt verlor und mehr als 100 Meter in die Tiefe stürzte. Wie geht man mit solchen Bildern um? Hätte ich sie den Hinterbliebenen zur Verfügung stellen sollen? Davor hatte ich ehrlich gesagt Skrupel, deshalb habe ich sie der Polizei gegeben.« Melanie B., Wiesbaden

Die erste Überlegung ist die, ob oder warum man hier überhaupt tätig werden sollte und nicht lieber angesichts des Unglücks die Sache auf sich beruhen lässt. Doch diese Frage scheint mir aus moralischer Sicht einfach zu beantworten: Sie sind nun einmal im Besitz der Bilder, und wenn diese Bilder für die Hinterbliebenen wertvoll oder für deren Trauer hilfreich sein können, sehe ich eine Verpflichtung zu handeln, wie in jedem anderen Fall, in dem ein Mensch in Not ist und ein anderer helfen kann.

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Hilfreich könnten die Bilder tatsächlich sein, denn in der Verarbeitung des Verlustes von geliebten Menschen kennt man den »letzten Blick«, der Angehörigen hilft, Abschied zu nehmen. Allerdings ist damit der nach dem Tod gemeint, und er soll vor allem auch helfen, den Verlust zu begreifen, der zunächst oft verdrängt wird. Diese Gefahr und auch die einer pathologischen Trauer, die das Geschehen nicht verarbeitet, besteht hier umso mehr, als ein junger Mensch durch ein Unglück überraschend zu Tode kam, was die Angehörigen meist stärker erschüttert und traumatisiert als der in der Lebenserfahrung liegende Tod eines alten Menschen. Und das Verdrängen könnte durch ein Video, das den Verunglückten lebend im Berg zeigt, sogar noch verstärkt werden.

Der Traumapsychologe Markos Maragkos von der Universität München warnt deshalb ausdrücklich davor, als Laie die Angehörigen unvorbereitet mit den Bildern zu konfrontieren. Den Verunglückten sozusagen noch ein letztes Mal lebend zu sehen, könnte tatsächlich helfen, vor allem, wenn der Leichnam nach dem Sturz womöglich unansehnlich ist. Das sei allerdings individuell sehr unterschiedlich, und um festzustellen, ob das der Fall ist oder gar das Gegenteil, weil die Angehörigen infolge der Bilder den Tod noch weniger verstehen, müsste ein Fachmann sich die Bilder vorher ansehen und mit den Angehörigen sprechen.

Nach all dem bin ich der Meinung, dass Sie vollkommen richtig gehandelt haben. Oft ist es ja problematisch, die persönliche Verantwortung auf Dritte abzuschieben. Aber im Gegensatz zu Ihnen kann die Polizei auch fachliche Unterstützung heranziehen und so den Angehörigen wirklich helfen.

Quellen:

Joachim Wittkowski, I. Sicht der Wissenschaften und Religionen 5. Psychologie, sowie ders. III. Allgemeine Haltungen und Umgangsweisen 6.2 Trauer – psychologisch, in: Héctor Wittwer, Daniel Schäfer und Andreas Frewer (Hrsg.), Sterben und Tod. Geschichte – Theorie – Ethik. Ein interdisziplinäres Handbuch, J.B. Metzler Verlag, Stuttgart 2010, S. 50-61 und 197-202

Therese A. Rando, Trauern: Die Anpassung an den Verlust, in: Joachim Wittkowski (Hrsg.), Sterben, Tod und Trauer, Verlag Kohlhammer, Stuttgart 2003, S. 173-192

John S. Stephenson, Death, Grief, and Mourning, The Free Press, New York 1985

Markos Maragkos, Posttraumatische Belastungsstörung. Verhaltenstherapie & Verhaltensmedizin, Band 31, Heft 2 (2010), 194-207.

Neil Small, Theories of grief: a critical review, in: Jenny Hockey, Jeanne Katz, Neil Small (eds.), Grief, Mourning and Death Ritual, Open University Press, Buckingham-Philadelphia 2001, S. 19-48

Illustration: Serge Bloch