Jürgen Benad ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband):
»Wie in einem Betrieb mit Trinkgeldern umgegangen wird, bestimmt der Unternehmer oder der Betriebsleiter. Oft gibt es einen Verteilerschlüssel, nach dem das Trinkgeld zwischen dem Servicepersonal und den übrigen Mitarbeitern aufgeteilt wird. So erhalten alle, auch die Mitarbeiter, die in der Küche ihr Bestes geben, ein Trinkgeld. Gastronomie ist Teamarbeit. Über dieses sogenannte »Tronc-System« entscheidet der Unternehmer. Da können dann auch unterschiedliche Prozentsätze vereinbart werden, sodass etwa die Servicekraft einen höheren Anteil als der Beikoch erhält. Für den Unternehmer, auf dessen Geschäftskonto das Trinkgeld erstmal landet, ist das ein durchlaufender Posten. Er ist dann dafür zuständig, dieses an seine Mitarbeitenden weiterzugeben. Manchmal gibt es auch Regelungen – über mündliche Verabredungen, den Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarungen – wonach Trinkgelder für gemeinschaftliche Aktivitäten genutzt werden. Wenn Gäste möchten, dass das elektronisch gezahlte Trinkgeld ausschließlich an die nette Servicekraft oder das Küchenpersonal geht, dann sollten sie das deutlich sagen.
Bei Kartenzahlungen werden Transaktionsgebühren auf den Gesamtumsatz erhoben. Das heißt, der Gastronom bezahlt auch auf das Trinkgeld für den Mitarbeiter die Kreditkarten- oder ec-Gebühren. Aus diesem Grund bevorzugen viele Betriebe in diesem Fall, dass das Trinkgeld möglichst in bar gegeben wird – auch wenn die Rechnung selbst mit ec- oder Kreditkarte bezahlt wird.
Bei Online-Plattformen kann man schon bei der Bestellung angeben, ob und wie viel Trinkgeld man geben möchte. Ob der Fahrer das Trinkgeld tatsächlich erhält, ist nicht immer transparent. Einige Plattformen versichern aber, dass es direkt an die Lieferanten weitergegeben wird.
Ich empfehle das Trinkgeld bar zu geben. Wenn man dem Kellner in die Augen schaut und es bar überreicht, dann drückt das aus meiner Sicht deutlich mehr Wertschätzung aus.«