Darf man Geschenke von der Steuer absetzen?

Unsere Leserin hält Geldspenden für einen guten Zweck für ein sinnvolles und wertschätzendes Geschenk. Ist es okay, die Spendenquittung dann für sich zu behalten?

Illustration: Serge Bloch

»Wir Pensionäre feiern ständig irgendwelche runden Geburtstage oder Jubiläen. Weil wir lieber Dinge loswerden wollen, als neuen Krempel anzusammeln, und weil es den meisten Menschen auf der Welt viel schlechter geht als uns, halte ich Geldspenden für einen guten Zweck für ein sinnvolles und wertschätzendes Geschenk. Mich treibt seit Langem die Frage um, ob ich die Spendenquittung für mich behalten kann, um meine Steuerlast zu senken, oder ob ich diese dem Beschenkten zukommen lassen soll.« Miryam P., per Mail

Zwei Rückfragen hätte ich. Erstens, wenn Sie lieber Dinge loswerden wollen, warum verschenken Sie dann nicht diese? Zweitens, wünscht sich der oder die zu Beschenkende denn, dass statt eines Geschenks etwas gespendet werden soll – oder entscheiden Sie als Schenkende das einfach eigenständig? Zusatzfrage: Wenn Sie es entscheiden, bestimmen dann auch Sie, wo das Geld hinfließt?

Gut, aber das spielt alles für die Beantwortung Ihrer Frage keine Rolle, denn die ist ja ganz klar umrissen: Sollen Sie die Spendenquittung mitschenken oder für sich behalten? Dazu ist zunächst zu sagen, dass allein Sie als Spenderin die Spende auch steuerlich absetzen können. Die beschenkte Person kann also damit, finanziell jedenfalls, nichts anfangen. Wenn Sie ihr mitteilen wollen, wie hoch der Betrag war, den Sie ihr zu Ehren gespendet haben, können Sie das mit einer Spenden- oder Geschenkurkunde tun, wie Organisationen sie in der Regel anbieten, weil sie sich über Geschenkspenden natürlich freuen und darauf eingestellt sind. Für Spenden in Höhe von mehr als 300 Euro erhalten Sie als Spenderin eine Spenden­bescheinigung, die Sie, das steht Ihnen ja völlig frei, absetzen können, ohne dass irgendjemand davon erfährt. Bei Spenden unter 300 Euro reicht dem Finanzamt als Nachweis der Kontoauszug oder ein anderer Buchungsbeleg. Bedeutet: Bei Spenden unter 300 Euro gibt es gar keine Quittung, die Sie überreichen könnten, es sei denn, Sie schneiden die betreffende Zeile aus Ihrem Kontoauszug aus, aber das würde ja sehr kleinkariert wirken.

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Grundsätzlich kann man sich vielleicht als Regel merken, dass in Sätzen, in denen sowohl Geschenk als auch Steuersenkung vorkommt, ein Fehler drin ist. Geschenke sollten von Herzen kommen und nicht dazu dienen, das eigene Einkommen aufzubessern. Beziehungsweise: Man tue, was man nicht lassen kann, und schweige darüber.