Die Gewissensfrage

Versprochen und verdammt? Ist man vom Eheversprechen einfach befreit, wenn man vom Partner verlassen wird?

»Nach 16 Jahren Beziehung hat sich meine Frau von mir getrennt, ohne äußeren Anlass. Manchmal überlege ich, mir eine neue Freundin zu suchen, leide aber unter einem moralischen Dilemma: Ich fühle mich durch meinen vor Gott geleisteten Eheschwur – in guten wie in schlechten Zeiten, bis zum Ende unserer Tage – gebunden, auch wenn dieser einseitig aufgekündigt wurde. Was wären Versprechen denn sonst wert?« Franz W., Schweinfurt

Für Ihr Verhältnis zu Gott bin ich nicht zuständig, für diesen Aspekt müssen Sie sich an die entsprechenden Stellen wenden. Hier geht es um die irdischen und vor allem zwischenmenschlichen Belange, und von dieser Warte aus sehe ich Sie nicht an Ihr Versprechen gebunden.

Meistgelesen diese Woche:

Zunächst muss man sich überlegen, ob es sich bei der Erklärung, dem Partner bis ans Ende seiner Tage beizustehen, um ein Versprechen oder einen Schwur handelt. Der Berliner Philosoph Norbert Anwander sieht in seinem Buch Versprechen und Verpflichten in einem Schwur oder einem Gelübde eine Selbstbindung. Sofern das Gelübde »bei etwas« – hier wäre es »vor etwas«, nämlich vor Gott – erfolgt, erzeugt derjenige, der das Gelübde ablegt, zusätzlich eine künstliche Verknüpfung zwischen sich, einer bestimmten Handlung und einer ihm wichtigen Instanz. Zu einem Versprechen hingegen »braucht es zwei«: jemanden, der ein Versprechen gibt, und denjenigen, der das Versprechen annimmt. Erst durch die Annahme des Versprechens wird der Geber verpflichtet.

Was liegt beim Eingehen der Ehe vor – jenseits aller rechtlichen oder religiösen Vorgaben? Dabei hilft meines Erachtens ein Klassiker aus etlichen Filmen: die Idee, dass die Braut vor dem Altar auf die Frage des Priesters »Nein« sagt. Da meist der Mann vorher gefragt wird und bereits »Ja« gesagt hat, wäre er, handelte es sich um einen Treueschwur, bereits gebunden – auch wenn die Frau dann doch nicht will. Das wäre abwegig. Insofern muss man von einem Treueversprechen ausgehen, das die beiden Brautleute nacheinander abgeben und wechselseitig annehmen und das erst durch die Annahme wirksam wird. Das aber hat zwei Konsequenzen: Zum einen sind die Eheleute dem jeweils anderen verpflichtet und nicht sich selbst oder einem Prinzip gegenüber. Zum anderen gilt bei einem Versprechen der Grundsatz, dass derjenige, dem gegenüber man die Verpflichtung eingegangen ist, denjenigen, der ihm das Versprechen gegeben hat, von der Verpflichtung auch wieder entbinden kann.

Und damit wären wir wieder bei Ihnen. Wenn Ihre Frau Sie verlässt und damit die Beziehung beendet, entbindet sie Sie damit auch wieder von der Verpflichtung, bei ihr und treu zu bleiben, die Sie ihr gegenüber eingegangen sind.

---
Zu diesem Thema empfiehlt Rainer Erlinger:

Norbert Anwander, Versprechen und Verpflichten, Mentis Verlag Paderborn 2008.
Thomas Scanlon,
What We Owe to Each Other, Harvard University Press Cambridge, Massachusetts 2000, Chapter 7: Promises.

Illustration: Marc Herold