Steuerfrage

Dürfen Autoverweigerer Tempolimits fordern? Oder sollte diese Diskussion Menschen vorbehalten sein, die vom Auto abhängig sind? Unsere Kolumnistin findet für ihre Antwort einen passenden Vergleich.

Illustration: Serge Bloch

»Ist es korrekt, wenn jemand (wie auch Sie), der kein Auto hat, nicht beruflich oder privat auf schnelle und flexible Fortbewegung ohne Corona-Kontakte im ÖPNV oder Flugzeug angewiesen ist und beruflich nicht vom Auto lebt, ein Tempolimit auf den sichersten Straßen der Welt fordert und von der Umweltschädlichkeit des Autos­ schwadroniert? Sollten sich nicht hier nur die äußern, die als Fahrer und Steuerzahler betroffen sind oder deren Arbeitsplätze und Steueraufkommen daran hängen, dass teure deutsche Autos mit dem Label ›Autobahn-approved‹ verkauft werden können?« Edgar D., Planegg

Ganz herzlichen Dank für Ihre Frage, die mir Gelegenheit gibt, eine hier in einem Nebensatz selbstvergessen vor mich hin schwadronierte Bemerkung zu überdenken. Vor ein paar Wochen ging es an dieser Stelle um die Frage, ob ein Porsche 911 Carrera für die Direktorin einer Mittelschule ein angemessenes Fortbewegungsmittel sei. Darauf meinte ich, jetzt mal abgekürzt, warum nicht, wenn ihr das Spaß macht, wies aber, verantwortungsbewusst, wie ich in lichten Momenten bin, darauf hin, dass Autos, gerade so schnelle, natürlich umweltschädigend sind und dass ich für ein Tempolimit auf der Autobahn bin.

Um Ihnen die volle Wahrheit zu offen­baren, bin ich sogar dafür, dass Autos nicht mehr so schnell fahren können. So las ich gerade erst vom unfassbar tragischen Unfalltod einer 18-Jährigen, die im März vorigen Jahres auf der A 52 vom Beifahrersitz geschleudert wurde, weil der 23-jährige Fahrer bei einer Geschwindigkeit von 286 Stundenkilometern die Kontrolle über den Wagen verlor. 286. Ich dachte zuerst, ich hätte mich verlesen. Kein Autofahrer könne davon ausgehen, bei solch einer Geschwindigkeit keine ­Gefahr für andere zu sein, sagte die Richterin, die den Fahrer wegen fahrlässiger ­Tötung verurteilte (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). Die Eltern der Frau traten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Ich weiß nicht, ob sie ein Auto besitzen, aber würden Sie ihnen das Recht absprechen wollen, sich zum Thema Tempolimit zu äußern, hätten sie keines? Finden Sie dann auch, dass jemand, der kein Schnellfeuergewehr besitzt, keine Meinung über die Freigabe von Schnellfeuergewehren haben darf? Es ist ein langweiliges FDP-Thema aus dem vergangenen Jahrhundert, deshalb will ich mich mit den Antworten auf Ihre beiden Fragen nun beeilen. Erstens: Ja, korrekt. Zweitens: Nö.