Wenn das Baby auf der Hochzeit unerwünscht ist

Die befreundete Braut möchte ohne Säuglinge feiern, doch unsere Leserin fühlt sich nicht wohl dabei, ihren Sohn beim Babysitter zu lassen. Unsere Kolumnistin löst den Interessenkonflikt.

Illustration: Serge Bloch

»Ich bin auf die Hochzeit einer sehr guten Freundin eingeladen. Sie will, dass ich für meinen vier Monate alten Sohn, den ich noch stille, einen Babysitter organi­siere, damit ich mitfeiern kann. Babys sind auf der Feier nicht willkommen. Ich sehe aber meinen Sohn als Teil von mir. Auf Nachfrage, ob er mitdarf, lautete die Antwort: Nein. Wie löse ich es, dass ich die Freundschaft nicht zerstöre und trotzdem den Bedürfnissen meines ­Sohnes und mir gerecht werde? P.S.: Zweijährige sind auf der Hochzeit willkommen.« Hannah O., per Mail

Es gibt Mütter, die ihre Babys von Night Nannys stillen lassen oder ihre Dreijährigen tagelang zu den Großeltern geben, um auszuspannen, und solche, die ihr Kind stillen, bis es in die Schule kommt. Ist alles erlaubt, dürfen Mütter selber entscheiden. Ich möchte Ihnen auch auf keinen Fall reinreden, was Sie machen sollen, auch wenn Sie ausdrücklich fragen. Die Angelegenheit ist zu privat. Wie Sie mit Ihrem Baby umgehen, geht nur Sie ­etwas an.

Ich kann Ihnen nur sagen, was ich machen würde, wäre ich an Ihrer Stelle: Ich würde nicht zu dieser Hochzeit gehen. Da scheint es ja recht wenig Verständnis für Ihre Situa­tion zu geben, die eben so ist, dass Sie ­Ihren Sohn momentan noch als Teil von sich sehen. Sie tun das ja nicht, um jemanden damit zu ärgern oder aus einer abwegigen Laune heraus, sondern weil sie ihn noch für sehr schutzbedürftig halten und ihm diesen Schutz rund um die Uhr selbst geben wollen. In vielen Kulturen ist das ganz normal. Dass eine Mutter – oder ein Vater – ein Baby nicht aus den Augen lässt. Wenn das Ihr Bedürfnis ist, würde ich das an Ihrer Stelle ernst nehmen und nicht für eine Erwachsene aufgeben, der nur wichtig ist, dass auf ihrer Hochzeit auch ja kein Baby stört.

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Was jetzt an zweijährigen Kindern weniger abendgesellschaftsbeeinflussend sein soll, müssen wir nicht verstehen. Vielleicht hat Ihre Freundin selbst ein zweijähriges Kind und hätte das gerne auf ihrer Hochzeit mit dabei. Ist ihre Party. Soll da weinen, wen sie dort weinen lassen will. Ihre Regeln. Aber Ihr Kind. Sie können sie ja bitten, noch ein Jahr und acht Monate mit der Hochzeit zu warten, wenn ihr die Freundschaft etwas bedeutet. Natürlich wird sie Nein sagen, aber so versteht sie dann vielleicht – sollten Sie sich dazu entscheiden, das zu tun, was Sie für richtig halten – Ihr Nein.