Die Gewissensfrage

»Meine Freundin war bei mir zu Besuch und hat während dieses Aufenthalts beschlossen, sich von ihrem Mann zu trennen. Da sie nach dem Besuch nicht nach Hause fahren wollte, hat sie ihm die Neuigkeit per E-Mail mitgeteilt. Ich habe sie dabei nicht unterstützt, da ich ihr Verhalten nicht in Ordnung fand. Allerdings hat meine Freundin meinen PC und meine Mail-Adresse für den Trennungsbrief benutzt. Habe ich mich damit gegen ihren Mann gestellt? Oder habe ich loyal zu meiner Freundin gestanden?« CAROLA B., HANNOVER

In der amerikanischen Fernsehserie Sex and the City dreht sich eine ganze Folge darum, dass die Hauptprotagonistin Carrie Bradshaw von ihrem Freund mittels eines kleinen gelben Post-it-Zettels den Laufpass erhält. »I’m sorry, I can’t, don’t hate me«, steht darauf. Carrie ist so verstört, dass sie einen Joint raucht und verhaftet wird. Der New Yorker Polizist, dem ja kaum eine Grausamkeit fremd sein dürfte, will zunächst gar nicht glauben, dass eine derart beiläufige Trennung möglich wäre, lässt Carrie aber mit den Worten »Wow, brutal« laufen, als sie zum Beweis den Zettel von innen an die Scheibe des Streifenwagens hält.

Das Mitgefühl des Polizisten ist nachvollziehbar: Verlassen zu werden gehört zu den größten Erschütterungen der Persönlichkeit, schnell entsteht dabei das Gefühl der eigenen Minderwertigkeit. Umso wichtiger ist es, dass die Form des Abschieds so ein Gefühl nicht noch verstärkt, sondern dem Partner vermittelt, trotz der Trennung »etwas wert zu sein«. Damit aber verbieten sich alle Kommunikationsmittel, die erfunden wurden, um Zeit und Mühen zu sparen, wie Post-its, SMS, aber eben auch E-Mail und meist sogar Telefon.

War es dann richtig, die Freundin an Ihren Computer zu lassen? Schließlich ist es deren Sache, wie sie ihre Beziehung führt und beendet und Sie schulden ihr Loya-lität. Ich finde: Nein. Ein Verhalten, das Sie für völlig falsch halten, sollten Sie auch nicht unterstützen. Grundsätze für das eigene Verhalten zu beachten bedeutet keine Einmischung in fremdes. Und ein Handeln gegen die eigene Überzeugung könnte die Loyalität nur gebieten, wenn die Person, der man sie schuldet, keine Alternative hat; das aber trifft hier nicht zu. Bildlich gesprochen: Wenn Ihre Freundin die Psyche ihres Mannes mit Füßen treten will, dann bitte in eigenen Schuhen.

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Illustration: Jens Bonnke